Wann ist der richtige Zeitpunkt für eine Trennung oder Scheidung?

Wann ist der richtige Zeitpunkt für eine Trennung oder Scheidung?

(PP-Justiz) Wann ist der richtige Zeitpunkt für eine Trennung oder Scheidung? Häufig ist es schwer, den ersten Schritt einer Trennung zu machen. Dies, selbst wenn die Beziehung manchmal schon seit Jahren zerrüttet ist und man sich auseinander gelebt hat. Die wirtschaftliche Ungewissheit und die Frage, wie es zukünftig weitergehen soll, schreckt viele Trennungswillige davon ab, den ersten Schritt zu gehen und die Trennung bzw. die endgültige Scheidung einzuleiten. Neben Fragen der Existenzsicherung wie Unterhalt, Zugewinn und Erhalt des gemeinsamen Hauses stellt sich häufig die Frage, wo die gemeinsamen Kinder im Falle einer Trennung verbleiben. So ist es in vielen Fällen ein jahrelanger Prozess, bis es zur endgültigen Trennung kommt. Dies, selbst dann, wenn die Beziehung von psychischer oder gar körperlicher Gewalt geprägt ist.

Individuelle Trennungsberatung

Um mögliche Trennungsfolgen „abzufangen“ und soweit wie möglich abzumildern, ist es angezeigt, frühzeitig einen Fachanwalt für Familienrecht oder einen Scheidungsanwalt aufzusuchen. In einem ersten Beratungsgespräch ermittelt er mit Ihnen gemeinsam den Sachverhalt und zeigt Ihnen Lösungsvorschläge auf, wie in Ihrem Fall erfolgversprechend vorgegangen werden kann. Die langjährige Beratungspraxis zeigt, dass es sinnvoll ist, bereits vor Einleitung der Trennung die Hilfe eines Fachanwaltes für Familienrecht in Anspruch zu nehmen. Sie sollten keine Zeit verstreichen lassen, denn gerade im frühen Stadium der Trennung sind wesentliche Entscheidungen zu treffen. Insbesondere was Fragen der wirtschaftlichen Absicherung und Fragen des Kindeswohls angeht. So ist zeitnah zu klären, in welchem Haushalt die Kinder leben sollen und wie die Umgangskontakte umgesetzt werden sollen. Die Klärung dieser Fragen hat oberste Priorität, um so die Trennung von den Kindern fernzuhalten und nicht auf ihrem Rücken auszutragen.

Um das Erstberatungsgespräch so effektiv wie möglich zu gestalten, ist es sinnvoll, wenn Sie dem Fachberater die letzten zwölf Gehaltsabrechnungen von Ihnen und Ihrem Ehegatten vorlegen. Ebenso eine Aufstellung Ihrer monatlichen Zahlungsverpflichtungen (wie Darlehensverbindlichkeiten, Krankenversicherung, Schulden für Haus, Versicherungsbeiträge pp.) sowie eine Kopie des zuletzt ergangenen Einkommenssteuerbescheides. Diese Unterlagen sind erforderlich, um eine erste überschlägige Unterhaltsberechnung anstellen. So lässt sich der Kindes- und Trennungsunterhalt zumindest überschlägig ermitteln. Für Selbständige und Freiberufler gelten Besonderheiten. In diesem Fall sind über die vorgenannten Unterlagen hinaus weitere Belege für eine erste Einschätzung erforderlich, so u. a. die Bilanzen bzw. Jahresabschlüsse inklusive aller Anlagen sowie die Steuerbescheide der letzten drei Jahre.

Um dem Anwalt einen vermögensrechtlichen Überblick zu geben, ist es optimal, aber nicht zwingend erforderlich, wenn Sie bereits zum Erstgespräch eine Aufstellung der vorhandenen Vermögenswerte inklusive etwa vorhandener Schulden zur Verfügung stellen. So kann sich der Familienberater schon frühzeitig abschätzen, welche Maßnahmen zu ergreifen sind, um eine gemeinsame Immobilie zu erhalten oder andere Vermögenswerte zu sichern.

Trennungsberatung oftmals günstiger als gedacht

Je nach Anbieter kostet ein anwaltliches Erstberatungsgespräch zwischen 150,00 bis 225,00 EUR. In dem meisten Fällen wird diese Beratungspauschale auf das spätere Honorar, etwa auf die anschließende außergerichtliche Korrespondenz, angerechnet. In diesem Fall erfolgt die Erstberatung unentgeltlich. Bei der Auswahl eines Beraters sollte auf die fachliche Erfahrung bzw. seine Kompetenz und nicht auf die Kosten eines Beratungsgesprächs abgestellt werden. Eine kostenlose Beratung – wie immer häufiger angeboten – ist nicht immer die beste Wahl. Oftmals rächt sich dies zu einem späteren Zeitpunkt. Qualität hat ihren Preis.

Sind Sie finanziell nicht dazu in der Lage, die Kosten eines Rechtsanwaltes zu tragen, so besteht die Möglichkeit, staatliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. So können Sie für ein Erstberatungsgespräch oder die anschließende anwaltliche Tätigkeit bei dem für Sie zuständigen Amtsgericht einen sogenannten Beratungshilfeschein beantragen. Bis auf eine Eigenpauschale von 15,00 EUR werden die Kosten der anwaltlichen Beratung und Vertretung dann von der Staatskasse getragen. Ebenso kann für etwa später zu führende familiengerichtliche Streitigkeiten, wie etwa das Scheidungsverfahren selbst, Verfahrenskostenhilfe (ehemals Prozesskostenhilfe bzw. Armenrecht) beantragt werden. Die Details besprechen Sie bitte mit Ihrem Fachberater bzw. Anwalt vor Ort.

Quelle: Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht Frank Baranowski, Siegen
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