(PP-Justiz) Anlässlich der Unterzeichnung des Mietvertrages für das neue Haus des Jugendrechts im Frankfurter Norden präsentierten Justizministerin Eva Kühne-Hörmann, Polizeivizepräsident Gerhard Bereswill und Stadträtin Prof. Dr. Daniela Birkenfeld am Donnerstag das neue Objekt in der Sebastian-Kneipp-Straße.
„Der Mietvertrag für das zweite Haus des Jugendrechts wurde Ende August unterzeichnet. Nach den nötigen Umbaumaßnahmen rechnen wir mit einer offiziellen Eröffnung im ersten Halbjahr 2015“, so die Justizministerin.
Schnelle und effektive Zusammenarbeit
Polizeivizepräsident Gerhard Bereswill unterstrich die enge Zusammenarbeit aller Beteiligten: „Die schnelle und effektive Zusammenarbeit von Polizei und Staatsanwaltschaft sowie der Jugendgerichtshilfe ist der Schlüssel für ein wirksames Vorgehen gegen Jugendgewalt. Nur wenn die Strafe auf dem Fuße folgt, erreichen wir, dass sich jugendliche Straftäter mit ihren Taten auseinandersetzen und möglichst keine kriminellen Karrieren beginnen.“
„Das Projektgebiet wird den ganzen Norden Frankfurts von Ginnheim über Preungesheim bis Nieder-Erlenbach umfassen. Die Häuser des Jugendrechts in Frankfurt sind damit ein wichtiger Beitrag zum Umgang mit jugendliche Tatverdächtigen und Straftätern. Sie haben einen erzieherischen Effekt und tragen dazu bei, dass sich junge Menschen künftig an die Regeln halten, was uns allen hilft“, so die Frankfurter Stadträtin Prof. Dr. Daniela Birkenfeld.
Sinkende Verurteilungszahlen
Die Justizministerin wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Verurteilungszahlen im Bereich der Jugendlichen und Heranwachsenden in den letzten Jahren gesunken seien. „Polizei und Justiz haben in den letzten Jahren sehr viel unternommen, die Jugendkriminalität zu bekämpfen. Sinkende Zahlen im Bereich der polizeilichen Kriminalitätsstatistik seien auch im Bereich der Verurteilungen zu spüren. Hessenweit sank die Zahl von 6.518 Verurteilungen gegen Jugendliche (3.116) und Heranwachsende (3.402) im Jahr 2012 auf 5.457 Verurteilungen gegen Jugendliche (2.559) und Heranwachsende (2.898) im Jahr 2013“, so Eva Kühne-Hörmann.
Stichwort: „Häuser des Jugendrechts“
Dem Modell Haus des Jugendrechts liegt der Gedanke zugrunde, dass staatliche Reaktionen auf delinquentes und/oder sozial auffälliges Verhalten junger Menschen oftmals nicht abgestimmt und mit erheblichem zeitlichen Verzug erfolgen. Um die behördenübergreifende Zusammenarbeit zu optimieren, eine schnelle und gründliche Bearbeitung von jugendstrafrechtlichen Verfahren zu unterstützen und die Verfahrensdauer zu verkürzen, werden Polizei, Staatsanwaltschaft und Jugendhilfe/Jugendgerichtshilfe unter Einbeziehung auch der freien Träger „unter einem Dach“ räumlich zusammengefasst, um auf diese Weise eine schnelle und „ganzheitliche“ Reaktion der staatlichen Instanzen unter Ausschöpfung aller nicht nur im Jugendgerichtsgesetz, sondern zum Beispiel auch im SGB VIII – Kinder- und Jugendhilfe vorgesehenen Möglichkeiten zu erreichen. Mit der Einrichtung entsprechender Häuser in Hessen wird zugleich eine wesentliche Empfehlung der hessischen Expertenkommission zur Verbesserung der rechtlichen und tatsächlichen Instrumentarien zur Bekämpfung der Jugendkriminalität umgesetzt.
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