Wolfgang Waldmüller: Neue und rechtssichere Kooperationsmöglichkeiten für Architekten und Ingenieure

(PP-Justiz) Der Wirtschaftsausschuss des Landtages von Mecklenburg-Vorpommern hat sich heute unter anderem mit dem Architekteningenieurgesetz befasst. Im Anschluss an die Sitzung hat der wirtschafts- und baupolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Wolfgang Waldmüller, die beschlossenen Änderungsvorschläge als Chance zur Erweiterung der Kooperationsmöglichkeiten von Architekten und Ingenieuren bezeichnet.
 
„Der Wirtschaftsausschuss folgte heute unserem Vorschlag, eine Regelung zu Mindestversicherungssummen für Partnerschaftsgesellschaften mit beschränkter Berufshaftung in das Architekteningenieurgesetz aufzunehmen. Hintergrund unserer Initiative ist, dass das im Jahr 2013 im Bund eingeführte Partnerschaftsgesellschaftsgesetz auch für Architekten und Ingenieure möglich wurde. Dazu war auf Landesebene aber die heute von uns eingebrachte gesetzliche Regelung zur Berufshaftpflichtversicherung im Landesgesetz notwendig“, sagte Wolfgang Waldmüller.
 
„Vor allem klein- und mittelständische Unternehmen stellen sich durch Kooperation erheblich besser. Durch Arbeitsteilung wird es für sie einfacher, sich auf ihre Kernkompetenzen zu konzentrieren. Diese Vorteile unternehmerischer Kooperationen gelten natürlich auch für Architekten und Ingenieure in Mecklenburg-Vorpommern. Mit der Partnerschaftsgesellschaft wird nun eine weitere Rechtsform für die Kooperation klein- und mittelständischer Architekten und Ingenieure rechtssicher möglich werden. In einem Schadensfall sind sowohl Architekten und Ingenieure als auch Auftraggeber hinreichend abgesichert. Andere Berufsgruppen wie z.B. Rechtsanwälte und Steuerberater profitieren aktuell bereits von vergleichbaren Regelungen. Zudem schaffen wir mit der heute beschlossenen Änderung bundesweite Chancengleichheit für Architekten und Ingenieure. Denn in anderen Bundesländern existieren entsprechende Regelungen zum Teil bereits“, erläuterte Wolfgang Waldmüller.
 
„Es ist ein gutes Signal, dass der Wirtschaftsausschuss unserem Änderungsvorschlag einstimmig gefolgt ist. Der Wirtschaftsausschuss wird dem nächsten Landtag nun die Beschlussempfehlung überbringen, dem Architekteningenieurgesetz mit den heute beschlossenen Änderungen bei der zweiten Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung zu folgen“, betonte Wolfgang Waldmüller abschließend.

Jutta Hackert
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