(PP-Justiz) Wieviel Öffentlichkeit verträgt das Strafverfahren? Kann, darf oder muss das staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren im Stillen ablaufen, ohne eine Beteiligung von Presse und Öffentlichkeit? Wieviel Schaden richtet es an, wenn in den Medien über die Schuld oder Unschuld eines Menschen diskutiert wird und welchen Einfluss hat dies auf das Strafverfahren? All diese Fragen und weitere nach den Ursachen werden auf Einladung des Celler Generalstaatsanwalts Dr. Frank Lüttig von rund 80 Interessierten aus Justiz, Wissenschaft, Politik und Medien auf dem ersten Kriminalpolitischen Gesprächskreis der Generalstaatsanwaltschaft Celle rege diskutiert. Begleitet wird dieser Gesprächskreis von den hochrangigen Referenten Ralf Leineweber (Chefredakteur der Celleschen Zeitung), Prof. Dr. Henning Radtke (Richter am Bundesgerichtshof) sowie Martin Huff (Rechtsanwalt). Die Moderation wird geleitet von Michael B. Berger von der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung.
„Das neu ins Leben gerufene Diskussionsforum der Generalstaatsanwaltschaft Celle soll einen gedanklichen Austausch zu aktuellen kriminalpolitischen Themen zwischen den verschiedensten Professionen und gesellschaftlichen Gruppen ermöglichen. Ich freue mich, wenn es gelingt, durch einen intensiven Diskurs aus verschiedenen Perspektiven für den Bereich der Kriminalität und den Umgang damit zu sensibilisieren und damit gleichzeitig zur Lösung bestehender Probleme und zum Sicherheitsgefühl der Menschen einen Beitrag zu leisten,” betonte Generalstaatsanwalt Dr. Frank Lüttig bei seiner Begrüßung.
Generalstaatsanwaltschaft Celle
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Nicole.Lange@justiz.niedersachsen.de
Wieviel Öffentlichkeit verträgt das Strafverfahren? Generalstaatsanwalt Dr. Lüttig lädt zum 1. Kriminalpolitischen Gesprächskreis in Celle
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