(PP-Justiz) Der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel hat die Beschwerde des Verbandes Hessischer Fischer e.V. gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Kassel vom 29.04.2014 abgewiesen. Der Verband hatte mit einem Eilantrag verlangt, die Genehmigung des Regierungspräsidiums Kassel für die Einleitung von Salzabwasser in die Werra aufzuheben und war damit bereits in der Vorinstanz gescheitert.
Der VGH wies die Klage ebenfalls als unzulässig zurück. Der Antragsteller hatte nach Feststellung des Gerichts von der wasserrechtlichen Erlaubnis des Regierungspräsidiums Kassel für das Werk Werra vom 30.11.2012 bereits seit Bekanntgabe Anfang Dezember 2012 Kenntnis. Seinen Eilantrag reichte der Verband aber erst über ein Jahr nach Inkrafttreten der Einleiterlaubnis ein. Die Kosten des Verfahrens wurden dem Kläger auferlegt.
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