Wahlrecht auch für Menschen in gesetzlicher Betreuung

(PP-Justiz) Mit Blick auf eine neue Broschüre des Landes in Leichter Sprache für Menschen mit Behinderungen zum Thema Landtagswahl, fordert die Linksfraktion, dass in der kommenden Wahlperiode der Wahlrechtsausschluss, von dem vor allem Menschen in vollständiger gesetzlicher Betreuung betroffen sind, spätestens für die Landtagswahlen und Kommunalwahlen 2019 in Thüringen abgeschafft werden muss.

„Mittlerweile gilt das UN-Abkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen auch in Deutschland. Es fordert die umfassende und ungehinderte gleiche Teilhabe auch im politischen Bereich. Zudem gilt das Benachteiligungsverbot aus der Thüringer Verfassung. Der Wahlrechtsausschluss von Menschen in Betreuung ist daher grundrechtswidrig und verstößt klar gegen das UN-Abkommen. Der neugewählte Thüringer Landtag muss dann zeitnah seine Kompetenzen als Landesgesetzgeber zur Abschaffung dieser diskriminierenden und sachlich in keiner Weise begründbaren Regelungen nutzen“, unterstreichen Karola Stange, behindertenpolitische Sprecherin, und Maik Nothnagel, inklusionspolitischer Sprecher der LINKE-Fraktion.

„Dass es diese neue Broschüre in Leichter Sprache zur Landtagswahl gibt, ist zu begrüßen, aber es ist bedenklich, dass darin zum Wahlrechtsausschluss aufgrund von Vollbetreuung nur auf den beschwerlichen Gang zum Richter verwiesen wird. Es fehlt ein Hinweis auf das UN-Abkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, das die uneingeschränkte politische Teilhabe verlangt“, merkt Stange kritisch an.

„Menschen mit Behinderungen müssen ohne Einschränkungen die Möglichkeit haben, ihre politische Meinung zu äußern und ungehindert Wahlentscheidungen zu treffen, das gilt auch für Menschen, die sich für ihre Angelegenheiten in einer gesetzlichen Betreuung befinden. Denn die Betreuung als Unterstützungsleistung bedeutet noch lange nicht, dass die unter Betreuung  stehende Person keine eigene Wahlentscheidung treffen kann. Auch Fachleute kritisieren, dass hier aus der Betreuung falsche Schlussfolgerungen zu Lasten der Betroffenen gezogen werden“, ergänzt Maik Nothnagel, inklusionspolitischer Sprecher der LINKE-Fraktion.

„Die LINKE in Thüringen wird auch weiterhin dafür arbeiten, dass die Verpflichtungen aus dem UN-Abkommen über die Rechte behinderter Menschen in vollem Umfang und so schnell wie möglich umgesetzt werden, dazu gehört die Abschaffung des diskriminierenden Wahlrechtsausschlusses mit der Änderung des Wahlrechts für Landtag und Kommunen. Darüber hinaus sollte sich Thüringen auch im Bundesrat für die Umsetzung des UN-Abkommens einsetzen, insbesondere dafür, den auch im Bundestagswahlrecht bestehenden Ausschluss von Menschen in Betreuung zu beseitigen“, fordern die Behindertenpolitikerin Stange und der Inklusionspolitiker Nothnagel abschließend.

Diana Glöckner
Pressesprecherin
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