(PP-Justiz) Der Bundesgerichtshof hat im Fall Oury Jalloh das Urteil des Landgerichts Magdeburg vom Dezember 2012 bestätigt. 2005 war der Afrikaner in einer Polizeigewahrsamszelle in Dessau verbrannt. Dazu kommentiert Sören Herbst, rechtspolitischer Sprecher der Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
„Neun Jahre nach dem Tod von Oury Jalloh hat sich eine letzte Chance geboten, endlich aufzuklären, wer für dessen Tod im Dessauer Polizeigewahrsam verantwortlich ist – eine Frage, die nie geklärt worden ist. So bleiben Bitterkeit und Trauer übrig. Bitterkeit über ein Urteil, dass an der Frage nach der wahren Verantwortung vorbeigeht. Trauer um Oury Jalloh. Trauer für die Angehörigen und Freunde Oury Jallohs, die keine Gerechtigkeit erfahren. Trauer um das Versagen des Rechtsstaats im Falle Oury Jallohs, denn in einem solchen dürfen Todesfälle in Polizeigewahrsam nicht im Dunkeln bleiben! An nicht mehr und nicht weniger als dieser Gewissheit haben sich alle Beteiligten zu orientieren.“
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