(PP-Justiz) Zöllner des Hauptzollamts Singen haben am Grenzübergang Laufenburg den Schmuggel von zwei hochwertigen E-Bikes aufgedeckt, als sie zwei aus der Schweiz einreisende deutsche Radler kontrolliert haben.
Die sehr betagten, aber rüstigen Radfahrer haben bei der Einreise nach Deutschland trotz mehrfacher Befragung nach mitgebrachten Waren gegenüber den Zöllnern angegeben, nichts dergleichen mit sich zu führen.
Auf die hochwertigen Fahrräder angesprochen, gaben die beiden Personen an, die Räder bereits vor Jahren in der Schweiz für circa 5.000 Schweizer Franken (rund 4.100 Euro) erworben und nach Deutschland eingeführt zu haben. Die Überprüfung dieser Angaben ergab allerdings, dass in dem fraglichen Zeitraum keine Verzollungen für die beiden E-Bikes vorgenommen worden sind.
Gegen die Radler wurde wegen des Nichtanmeldens der Fahrräder jeweils ein Strafverfahren wegen Verdachts auf Einfuhrschmuggel eingeleitet.
Sie müssen nun die fälligen Einfuhrabgaben nachzahlen und haben überdies mit einem nicht unerheblichen Bußgeld zu rechnen.
Anschließend konnten beide ihre Heimfahrt – auf ihren E-Bikes – fortsetzen.
Hauptzollamt Singen
Maggistraße 3
78224 Singen
Quelle: zoll.de