Entscheidung des Verfassungsgerichts wird Klarheit über die Rechtmäßigkeit der Haushaltsgesetze bringen
(PP-Justiz) Die FREIEN WÄHLER Rheinland-Pfalz begrüßen die angekündigte Normenkontrollklage der CDU-Fraktion im rheinland-pfälzischen Landtag gegen das Pensionsfondsgesetz, das Landeshaushaltsgesetz 2014/15 und das Ausführungsgesetz zur Schuldenbremse nach Artikel 117 der Landesverfassung. Das erklärt Stephan Wefelscheid, Landesvorsitzender der FREIEN WÄHLER Rheinland-Pfalz.
„Die Normenkontrollklage wird zeigen, ob die rot-grüne Mehrheit im Landtag verfassungsgemäß handelt oder nicht. Der Bürger hat ein Recht darauf zu erfahren, ob sich die Landesregierung an das Gebot der Wirtschaftlichkeit und die Grundsätze der Haushaltsklarheit und Haushaltswahrheit hält oder sich ihre eigenen Regeln nach Gusto und Kassenlage strickt“, begründet er die Position der FREIEN WÄHLER Rheinland-Pfalz.
„Wer in diesem Zusammenhang argumentiert, es würden Gerichte angerufen, um die Haushaltsdebatte aus dem Parlament in den Gerichtssaal zu verlagern, hat nicht verstanden, dass h ier das Prinzip der Gewaltenteilung berührt ist“, weist der Haushaltsexperte und Koblenzer Stadtrat sachfremde Erwägungen aus den vergangenen Tagen zurück. Er erinnert: „Über die Verfassungsmäßigkeit eines rheinland-pfälzischen Landesgesetzes entscheidet nicht irgendwer, sondern der Landesverfassungsgerichtshof von Rheinland-Pfalz, die unabhängige Justiz.“
Wefelscheid erinnert an den französischen Staatstheoretiker und Begründer der Lehre der Gewaltenteilung Charles de Montesquieu, der bereits im 18. Jahrhundert in seinem zentralen Werk „Vom Geist der Gesetze“ feststellte: Freiheit gibt es auch nicht, wenn die richterliche Befugnis nicht von der legislativen und von der exekutiven Befugnis geschieden wird.
„Wer sich nun gegen den von der Verfassung selbst vorgesehenen Weg der Überprüfung eines Gesetzes wendet, greift die Unabhängigkeit der Justiz ebenso an, wie die Grundlagen des demokratischen Staatswesens,“ sorgt sich Wefelscheid. „Recht gilt absolut und kann nicht beliebig in Hinterzimmern ausgehandelt werden. Und wenn die Landesregierung sauber gearbeitet haben sollte, muss sie den Spruch der unabhängigen Verfassungsrichter ja auch nicht fürchten.“
Michel Grandmaire
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