(PP-Justiz) Mittlerweile gibt es Portale für viele verschiedene Waren und Dienstleistungen – von Ärzten bis zu Smartphones. Besonders beliebt sind auch übergreifende Portale, auf denen fast alles bewertet und verglichen werden kann. Ob Sachinformation zu den Eigenschaften der angebotenen Waren und Dienstleistungen, Preisinformationen oder Bewertung durch andere Nutzer – Verbraucherinnen und Verbraucher können auf solchen Portalen wertvolle Informationen für ihre Entscheidungsfindung erhalten.
Dass die Relevanz dieses Themas steigt, zeigt auch die zunehmende Anzahl an Rechtsstreitigkeiten über einzelne Vergleiche und Bewertungen. Beispielsweise befasst sich ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom 1. Juli 2014 mit der Frage, inwieweit Bewertungsportalbetreiber verpflichtet sind, die Nutzerdaten von anonymen Bewertungen an die jeweiligen Anbieter herauszugeben.
Dies hat der Staatssekretär für Verbraucherschutz Gerd Billen zum Anlass genommen, mit Vertreterinnen und Vertretern verschiedener Vergleichs- und Bewertungsportale zu Gesprächen über verbraucherpolitische Aspekte des Portalbetriebs einzuladen. Ziel des heutigen ersten Gesprächs über Vergleichsportale war eine gemeinsame Analyse der relevanten Problemfragen. Außerdem wurden einzelne Möglichkeiten diskutiert, mit denen die Zuverlässigkeit und Transparenz der Vergleiche erhöht werden könnten. Der Austausch mit den Betreibern der Bewertungsportale steht noch aus.
Dazu der Staatssekretär für Verbraucherschutz Gerd Billen:
“Vergleichs- und Bewertungsportale können für Verbraucherinnen und Verbraucher eine wichtige Informationsquelle für ihre Entscheidungen sein. Gerade deshalb ist es wichtig, dass sie sich auf die Informationen von Vergleichs- und Bewertungsportalen verlassen können. Mein Ziel ist es, hier eine qualitativ hochwertige, verlässliche Verbraucherinformation sicherzustellen. Das heutige Gespräch mit ausgewählten Vergleichsportalbetreibern ist für mich der erste Schritt in einen Dialog über die weitere Entwicklung Vergleichs- und Bewertungsportale.”
Quelle: bmjv.de