Thüringer Verfassungsschutzgesetz mit erheblichen Mängeln / Bergner: Thüringer Verfassungsschutzgesetz schwächt Bürgerrechte

(PP-Justiz) “Wenn der Thüringer Innenminister bei der Innenministerkonferenz von einem sehr modernen, professionellen und fortschrittlichen Verfassungsschutzgesetz in Thüringen spricht, hat er bei den Debatten im Innenausschuss und im Landtag nicht aufgepasst. Bei dem  verabschiedeten Gesetz besteht ein unausgewogenes Verhältnis zwischen Bürgerrechten und Sicherheitsbedürfnissen zu Lasten der Bürgerrechte”, so Dirk Bergner, innenpolitischer Sprecher der FDP-Fraktion im Thüringer Landtag.

“Das Thüringer Verfassungsschutzgesetz greift erheblich in den Kernbereich der privaten Lebensgestaltung ein”, kritisierte Bergner. Auch dürfe der Verfassungsschutz nach dem neuen Gesetz eine akustische Wohnraumüberwachung zur Gefahrenabwehr vornehmen. Hier würden die Aufgaben des Verfassungsschutzes mit der Aufgabe der Polizei, die allein für Gefahrenabwehr zuständig ist, eklatant vermischt. “Das ist rechtlich mehr als bedenklich”, so Bergner abschließend.

Franziska Rode
Stellvertretende Pressesprecherin
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