(PP-Justiz) Das Thüringer Justizministerium hat die Sitzungen des Untersuchungsausschusses 5/1 des Thüringer Landtags „Rechtsterrorismus und Behördenhandeln“ aufmerksam begleitet. So konnten die sich abzeichnenden und heute im Landtag debattierten Empfehlungen des Ausschusses im Bereich der Justiz bereits vorab weitgehend aufgegriffen, geprüft und ihre Umsetzung veranlasst werden.
„Wir stellen uns der vorgebrachten Kritik an den Justizbehörden und haben deshalb eine Vielzahl an Maßnahmen getroffen, um solche menschenverachtenden Verbrechen in Zukunft zu verhindern. Es gilt weiterhin wachsam zu sein und nötigenfalls weitere Änderungen im Bereich der Justiz vorzunehmen, sofern Erkenntnisse dies erfordern. Rassistisch motivierte Gewalt ist ein Problem, gegen das wir mit aller Entschiedenheit vorgehen müssen.“, sagte Poppenhäger.
Als konkrete Maßnahmen benannte er:
– Thüringen unterstützt ein Gesetzesvorhaben des Bundes gegen sogenannte Hasskriminalität, das eine Strafrechtsverschärfung bei hassgeleiteten Tatmotiven aufgrund gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit vornehmen und damit die Bekämpfung des Rechtsextremismus verbessern wird. Das Thüringer Justizministerium hatte im Jahr 2012 einen dahingehenden länderübergreifenden Gesetzentwurf im Bundesrat mit eingebracht, der damals an der schwarz-gelben Bundesregierung und der Mehrheit aus CDU/CSU und FDP im Deutschen Bundestag gescheitert war. Das Bundeskabinett wird nun einen entsprechenden Gesetzentwurf voraussichtlich noch im August 2014 beschließen. Neben der stärkeren Berücksichtigung menschenverachtender Tatmotive bei der Strafzumessung setzt sich das Thüringer Justizministerium für eine Anpassung der entsprechenden bundeseinheitlichen Verwaltungsvorschriften ein. Damit werden auch die Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages für den Bereich der Justiz umgesetzt. Diese betreffen insbesondere das Zusammenwirken von Generalbundesanwalt und der Staatsanwaltschaften der Länder.
– Neben dem für ganz Deutschland zuständigen Generalbundesanwalt gibt es in Thüringen zentrale landesweite Zuständigkeiten bei der Thüringer Generalstaatsanwaltschaft und der Staatsanwaltschaft Gera für Staatsschutzdelikte. Zusätzlich werden heute bei allen vier Thüringer Staatsanwaltschaften nicht nur Ermittlungsverfahren wegen rechtsextremistischer Straftaten, sondern auch wegen sonstiger Straftaten von Personen, die wegen rechtsextremistischer Taten auffälligen wurden, durch ausgewählte und entsprechend spezialisierte Staatsanwältinnen und Staatsanwälte bearbeitet.
– Durch Merkblätter und über Internetseiten auch des Thüringer Justizministeriums werden insbesondere Opfer rechtsextremistischer Übergriffe über Beratungsangebote (bspw. die Mobile Beratung für Opfer rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt EZRA), ihre Rechte im Strafverfahren und bestehende Entschädigungsmöglichkeiten informiert.
Das Thüringer Justizministerium setzt sich außerdem dafür ein, in Kooperation mit Beratungsangeboten für rechtsextremistische Opfer eine Thüringer Opferhilfestiftung ins Leben zu rufen, die noch vorhandene Lücken in der Opferhilfe schließen und auch Opfern rechtsextremistischer, antisemitischer und fremdenfeindlicher Taten zur Verfügung stehen soll.
– Im April 2013 sind gemeinsame Regelungen von Staatsanwaltschaft und Polizei in Kraft getreten, damit deren effektive und erfolgreiche Zusammenarbeit bei Ermittlungen im Allgemeinen und besonders bei der gezielten Fahndung nach Straftätern unter der Gesamtverantwortung der Staatsanwaltschaft gewährleistet ist.
– Im November 2013 wurden neue Bestimmungen über die Handhabung von Akteneinsichtsgesuchen der Verfassungsschutzbehörden erlassen, die vor allem deren Dokumentation und die Unterrichtung des Thüringer Justizministeriums sicherstellen sollen.
Justizminister Holger Poppenhäger abschließend: „Zu gewährleisten, dass sich Defizite und Behördenversagen bei der Bekämpfung des Rechtsextremismus nicht wiederholen und die Wachsamkeit gegenüber alten und neuen Nazis immer aufrecht erhalten bleibt, wird eine fortdauernde Aufgabe aller staatlichen Stellen bleiben.“
Susann Sieboldt
Mitarbeiterin
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