Strafvollzugskommission zur Neuregelung im Maßregelvollzug

Heym: Anregungen der Kommission wurden in das Gesetz aufgenommen

(PP-Justiz) Gestern wurde das Thüringer Gesetz zur Neuregelung der als Maßregel angeordneten Unterbringung und ähnlicher Unterbringungsmaßnahmen nach der 2. Lesung im Landtag verabschiedet. Damit werden die Regelungen im Maßregelvollzug geändert. „Es ist vernünftig, dass die Anregungen der Strafvollzugskommission in das Gesetz aufgenommen wurden. Damit wurde der Gesetzentwurf der Landesregierung in einigen Teilen geändert. In das Gesetz sind die in vielen Gesprächen und Vorort-Terminen gesammelten praktischen Erfahrungen der Kommission eingeflossen“, so der Vorsitzende der Strafvollzugskommission Michael Heym (CDU).

So haben Patienten im Falle eines Therapieabbruchs zunächst weiterhin einen Anspruch auf medizinische Behandlung. Bislang waren diese Patienten nach ihrer Verlegung auf die sogenannte Abbrecherstation von weiteren Thearpiemaßnahmen ausgeschlossen. Der der neu in das Gesetz aufgenommene Interventionsbeauftragte kann einen Sachverständigen mit der Erstellung eines Gutachtens über die Fortsetzung der Therapie beauftragen. Das Gutachten soll vor dem Antrag einer Klinik auf gerichtliche Bestätigung eines Therapieabbruchs eingeholt werden. So ist gewährleistet, dass bei betroffenen Patienten bei einem beabsichtigten Abbruch des Maßregelvollzugs ein neutraler externer Gutachter damit befasst wird.

Auch die Regelungen im Besuchsrecht sind neu gefasst worden. Bestehen konkrete Anhaltspunkte dafür, dass ein Besucher selbst unter dem Einfluss von Rauschmitteln steht, kann der Besuch zwar verweigert werden. Das anlassbezogene Drogenscreening durch einen Urintest von Besuchern, dass bislang praktiziert wurde und dass nach dem Entwurf der Landesregierung auch weiterhin möglich gewesen wäre, wird es künftig nicht mehr geben.

Dr. Detlef Baer
Pressesprecher | Leiter Referat “Presse, Öffentlichkeitsarbeit”
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