(PP-Justiz) In Baden-Württemberg ist die Zahl der verurteilten jungen Menschen im Jahr 2013 deutlich gesunken. Insgesamt wurden 5828 Jugendliche wegen Taten verurteilt, die sie im Alter zwischen 14 und 17 Jahren begangen haben. Das ist der niedrigste Stand seit 1995, als es 5651 Verurteilungen Jugendlicher gab. Im Vergleich zum Jahr 2012 sank die Zahl um 10,9 Prozent (2012: 6541). Auch bei den Heranwachsenden war ein Rückgang der Verurteilungen zu verzeichnen (2013: 10.354; 2012: 10.798). „Das ist eine erfreulich positive Entwicklung“, sagte Justizminister Rainer Stickelberger am Donnerstag (28. August 2014). „Sie bestätigt uns in unseren Präventionsbemühungen und spornt uns zugleich an, nicht darin nachzulassen.“ Gemeinsam mit der Präsidentin des Statistischen Landesamts, Dr. Carmina Brenner, stellte der Minister in Stuttgart die Strafverfolgungsstatistik für das Jahr 2013 vor.
Insgesamt sind in Baden-Württemberg im vorigen Jahr 105.316 Personen rechtskräftig verurteilt worden. Anders als bei den jungen Menschen blieb die Gesamtzahl im Vergleich zum Jahr 2012 (105.458) nahezu konstant (minus 0,1 Prozent) – das allerdings auf niedrigem Niveau. „Über die vergangenen Jahre hinweg haben wir bei der Gesamtzahl der Verurteilungen einen Rückgang zu verzeichnen“, erklärte Stickelberger. „Dieser Trend ist ungebrochen.“
Weiterhin zurückgegangen ist die Anzahl der Verurteilungen wegen Gewaltkriminalität. Dazu gehören etwa Vergewaltigung, Raub, gefährliche und schwere Körperverletzung sowie vorsätzliche Tötungsdelikte. Nach 4589 verurteilten Personen in diesem Bereich im Jahr 2012 waren es im Jahr 2013 4411 Verurteilte (minus 3,9 Prozent).
Stark zugenommen hat in Baden-Württemberg die Zahl der Verurteilungen wegen Betäubungsmitteldelikten. Insgesamt gab es 2013 7982 Verurteilungen; im Vergleich zum Jahr 2012 mit 7453 Verurteilungen bedeutet das ein Plus von 7,1 Prozent. „Vor allem bei den Jugendlichen und den Heranwachsenden müssen wir einen deutlichen Anstieg der Verurteilungen im Bereich der Drogenkriminalität verzeichnen“, stellte der Justizminister fest. „Das geht sicherlich auch auf verstärkte Kontrollmaßnahmen der Polizei zurück. Es zeigt uns aber auch, dass in diesem Bereich gesellschaftliche Probleme bestehen, denen wir uns stellen müssen.“
Weitere Informationen:
Die Strafverfolgungsstatistik wird jährlich erhoben. In der Statistik wird die Tätigkeit der Gerichte erfasst, nachdem Anklage erhoben wurde. Damit sind diejenigen Taten nicht berücksichtigt, bei denen keine Täterinnen oder Täter ermittelt werden konnten. Ebenso wenig fließen Zahlen zu Taten ein, zu denen das Ermittlungsverfahren eingestellt wurde. Insofern kann die Strafverfolgungsstatistik kein umfassendes Abbild der Kriminalität vermitteln. Sie darf nicht mit der Kriminalstatistik der Polizei verwechselt werden.
Als verurteilt gilt eine Person, gegen die nach allgemeinem Strafrecht eine Freiheitsstrafe, ein Strafarrest oder eine Geldstrafe verhängt wurde oder deren Straftat nach Jugendstrafrecht mit Jugendstrafe, Zuchtmittel oder Erziehungsmaßregel geahndet wurde.
Quelle: jum.baden-wuerttemberg.de