Spektakulärste Anklage gegen AC/DC-Schlagzeuger fallengelassen

(PP-Justiz) AC/DC-Schlagzeuger Phil Rudd muss sich nicht wegen versuchten Anheuerns eines Auftragskillers vor Gericht verantworten. Der Staatsanwalt im neuseeländischen Tauranga ließ den spektakulärsten Vorwurf gegen Rudd am Freitag fallen. Dafür, so der Anklagevertreter gebe es keine hinreichenden Beweise. Allerdings muss sich der AC/DC-Schlagzeuger weiter wegen der Androhung eines Tötungsdeliktes und des Besitzes von Drogen verantworten.

Rudd bleibt gegen Kaution auf freiem Fuß, muss aber Ende November erneut vor dem Bezirksgericht im 200 km südlich von Auckland gelegenen Tauranga erscheinen. Rudds Anwalt warf den Strafverfolgungsbehörden vor, durch die ungerechtfertigte Anklage, einen Auftragskiller gedungen zu haben, dem Ansehen seines Mandanten unkalkulierbaren Schaden zugefügt zu haben. Er schloss Schadensersatzansprüche gegen die Krone nicht aus.

 


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