SPD-Rechtsexperte Arnold will Auskunft über mögliche Sonderbehandlung des modellbauenden Dreifachmörders

(PP-Justiz) Wurde das Geschäftsinteresse der Haderthauers über die Sicherheitsinteressen der Bevölkerung gestellt?

Der SPD-Rechtsexperte Horst Arnold möchte herausfinden, ob bei den Besuchen des als Modellbauer tätigen Dreifachmörders Roland S. bei der Familie Haderthauer alles korrekt abgelaufen ist. Nach Auskunft der Staatsregierung wurde S. bei einem solchen Freigang von einem Kriminalbeamten auf das Privatanwesen der Haderthauers begleitet.
Arnold will nun in einer parlamentarischen Anfrage an die Staatsregierung wissen, ob die Begleitung von Sicherungsverwahrten überhaupt in den Aufgabenbereich der Kriminalpolizei fällt und wer die Genehmigung für einen solchen Einsatz geben darf. Dabei interessieren vor allem die Rollen der Klinikleitung, der Staatsanwaltschaft und des Kripo-Beamten. Auch die vorgeschriebenen Sicherheitsvorkehrungen bei solchen Ausgängen, wie etwa Bewaffnung des Bewachers und Fesselung des Straftäters, möchte der SPD-Abgeordnete detailliert erläutert bekommen.

Der frühere Staatsanwalt und Richter Arnold betont: „Mir geht es darum, zu klären, ob der für die Firma der Haderthauers tätige Straftäter eine Sonderbehandlung genoss. Der Mann saß immerhin in Sicherungsverwahrung, weil er drei Männer umgebracht und schrecklich verstümmelt hatte. Ich hoffe nicht, dass die Sicherheit der Bevölkerung zurückstehen musste, hinter dem geschäftlichen Interesse der Haderthauers, den begabten Modellbauer mit Freigängen bei Laune zu halten.“

KONTAKT
Ulrich Meyer
Pressesprecher | Leiter Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
ulrich.meyer@bayernspd-landtag.de
BayernSPD Landtagsfraktion
Pressestelle
Bayerischer Landtag | Maximilianeum
81627 München
089 4126 2347
presse@bayernspd-landtag.de