(PP-Justiz) Am Rande des letzten Plenums der zu Ende gehenden Wahlperiode zeigte sich Birgit Pelke, stellvertretende Vorsitzende der SPD-Fraktion im Thüringer Landtag, darüber enttäuscht, dass mit der CDU, entgegen der Koalitionsabsprachen, kein Behindertengleichstellungsgesetz auf den Weg gebracht werden konnte:
„Das Gesetz war ein wichtiges Vorhaben, um Benachteiligungen für Menschen mit Behinderung abzubauen. Leider ist es am Widerstand des (CDU-)Finanzministeriums und des (CDU-)Innenministeriums, die eine Erhöhung der Kosten und eine Anhebung der Standards fürchten, gescheitert. Das bedaure ich sehr.“, so die Abgeordnete. Das Behindertengleichstellungsgesetz sollte den Thüringer Maßnahmenplan zur UN-Behindertenrechtskonvention unterstützen.
Die Ablehnung des Gesetzentwurfs durch die beiden CDU-geführten Ressorts sei ein weiteres Beispiel für das Bemühen der Union, Standards – vor allem soziale Standards – abzusenken. „Das sollten die Menschen im Freistaat bei ihrer Wahl im September bedenken“, warnte Pelke.
Die SPD-Abgeordnete verweist in Rückschau auf die zu Ende gehende Legislatur darauf, dass sich die SPD stets für den Erhalt und den Ausbau sozialer Strukturen und Standards eingesetzt habe. So sei nicht nur die Erarbeitung des Thüringer Maßnahmenplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention eine Initiative der SPD-Fraktion gewesen. Auch seien Menschen mit Behinderungen und deren besondere Problemlagen im Wohn- und Teilhabegesetz beachtet worden. Ebenso ginge die Erhöhung des Landesblindengeldes um 50 Euro auf 270 Euro monatlich auf das Konto der Sozialdemokraten. Für die nächste Legislaturperiode werde die Erhöhung des Landesblindengeldes auf 410 Euro und die Einführung einer Zahlung von 820 Euro an taubblinde Menschen angestrebt.
„Wir, die SPD-Fraktion, werden uns auch in der kommenden Wahlperiode dafür stark machen, soziale Standards zu sichern und die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen zu unterstützen“, sagt die SPD-Abgeordnete Pelke.
Elisabeth Lier
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