SPD: Forderung nach erneuter Regelanfrage beim Verfassungsschutz ist plumpes Ablenkungsmanöver

(PP-Justiz) Rechtsexperte Schindler sieht Fehler des bayerischen Verfassungsschutzes. Als „plumpes Ablenkungsmanöver“ bezeichnet der rechtspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Franz Schindler, die Forderung von Innenminister Herrmann und Justizminister Prof. Bausback, die im Jahr 1992 abgeschaffte Regelanfrage beim Verfassungsschutz vor der Einstellung von Bewerbern für den Öffentlichen Dienst wieder einzuführen.

Zum Fall des mutmaßlich rechtsextremistischen Richters in bayerischen Staatsdiensten betont der Landtagsabgeordnete Schindler: “Maik B. ist nicht deshalb durchgerutscht, weil es keine Regelanfrage gibt, sondern weil das Landesamt für Verfassungsschutz wieder einmal seine Aufgaben nicht erledigt hat.” Es sei nicht nachvollziehbar, warum der bayerische Verfassungsschutz Hinweise vom Februar 2014 auf den Hintergrund des Mannes nicht sofort an das Justizministerium und das Innenministerium weitergeleitet habe.
Schindler kritisiert: „Eine Regelanfrage hätte bei dieser dilettantischen Vorgehensweise des Verfassungsschutzes nichts gebracht. Die heutige Erklärung des Staatsministers der Justiz ist außerordentlich dünn und nichtssagend. Die Staatsregierung muss, so wie es die SPD in einem Dringlichkeitsantrag zur Plenarsitzung am Mittwoch beantragt hat, detailliert über die Umstände und Abläufe bei der Einstellung des Proberichters Maik B. Auskunft geben, anstatt von dem eigenen Versagen abzulenken.“

Ulrich Meyer
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