(PP-Justiz) Die geplante Änderung des Landesgleichstellungsgesetzes wird von der Linksfraktion im saarländischen Landtag grundsätzlich begrüßt. Dazu erklärt die frauenpolitische Sprecherin, Barbara Spaniol:
“Die Gesetzesänderung ist längst überfällig. Denn den Frauen stehen im Landesdienst noch lange nicht alle Türen offen. Nach wie vor sind sie in den Führungsetagen deutlich unterrepräsentiert. Ziel der Förderung von Frauen bedeutet aber konsequente Einstellung, Höhergruppierung und Beförderung von Frauen in allen Funktionsebenen. Hier hat die Landesregierung nach wie vor großen Nachholbedarf.“
Die Möglichkeit zur Teilzeitarbeit für Frauen in Führungspositionen innerhalb der Landesverwaltung bedeute für die Betroffenen eine Verbesserung und eröffne ihnen neue, gerechtere Chancen. „Hier kann auch Teilzeitarbeit existenzsichernd sein”, so Spaniol. Die Aussage von Frauenminister Storm, dass Teilzeit jedoch bei einigen Stellen „nicht funktionieren“ werde, sei jedoch ein Widerspruch zu der neuen Regelung. Spaniol: „Ziel muss es sein, durch die neue Teilzeitregelung den Weg für Frauen in Führungspositionen stärker zu öffnen. Der Minister sollte nicht versuchen, diese Regelung durch die Hintertür aufzuweichen. Damit wird die dringend notwendige Frauenförderung verfehlt.”
Spaniol weiter: „Endlich scheint auch das Widerspruchsrecht der Frauenbeauftragten und das Klagerecht gestärkt – eine Forderung der Frauenbeauftragten seit Jahren. Zudem seien die Pläne, die Freistellungen von Frauenbeauftragten endlich verbindlich zu regeln, ein richtiger Schritt: „Diese waren bisher in der Praxis häufig unzureichend und standen in keinem Verhältnis zum umfangreichen Aufgabenspektrum einer Frauenbeauftragten“, so Spaniol. Des Weiteren sei es als positiv zu bewerten, dass geplant sei, die Quotenregelung durch Zielvorgaben zu ergänzen. Denn dies bedeute für die Dienststellen, sich zu einer Personalentwicklungsplanung zu verpflichten.
Kritik übt Spaniol an der hohen Einwohnergrenze, wonach in den Kommunen, die eine Einwohnerzahl unter 20.000 aufweisen, die hauptamtlichen Frauenbeauftragten wohl wegfallen. Spaniol dazu: „Der Grund, dass die Einwohnerzahlen in den saarländischen Kommunen zurückgehen, ist dem demographischen Wandel geschuldet. Daher kann es nicht sein, dass die Kommunen, deren Einwohnerzahl unter die Marke von 20000 rutscht, nur noch intern zuständige Frauenbeauftragte haben dürfen. Die kommunalen Frauenbeauftragten sind ein wichtiger Pfeiler für die Förderung von Frauen in den Verwaltungen – ihre Aufgaben für die Kommunen dürfen nicht wegfallen.“
Claudia Kohde-Kilsch
Pressesprecherin
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