Sozialgerichte weiter verstärkt / Richterwahlausschuss wählt sechs Proberichterinnen und Proberichter

(PP-Justiz) Der Richterwahlausschuss des Landes Brandenburg hat in seiner heutigen Sitzung auf Vorschlag von Justizminister Dr. Helmuth Markov zur Verstärkung der Sozialgerichtsbarkeit vier Proberichterinnen und zwei Proberichter gewählt.

Justizminister Dr. Helmuth Markov erklärte dazu: „Mein besonderer Dank gilt den Richterinnen und Richtern sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bei den Sozialgerichten des Landes, die sich auch in Zeiten höchster Belastung in besonderem Maße engagieren, um dem Anspruch der sich oft in sozialer Not befindlichen Rechtsuchenden auf Gewährung von effektivem und zeitnahem Rechtsschutz gerecht zu werden. Um die Sozialgerichte in die Lage zu versetzen, diesen Anspruch auch in Zukunft erfüllen zu können, habe ich mich entschlossen, diese weiter zu verstärken. Die vom Richterwahlausschuss des Landes Brandenburg heute gewählten Richterinnen und Richter sollen zum 1. Oktober 2014 ihren Dienst aufnehmen. Damit setzen wir – wie bereits mit dem Altlastenabbaukonzept bei den Verwaltungsgerichten und der Einrichtung eines zusätzlichen Senats beim Finanzgericht Berlin-Brandenburg – den im Koalitionsvertrag verankerten Auftrag, den Gerichten die erforderlichen personellen und sachlichen Ressourcen zur Verfügung zu stellen, weiter um.“

Der Vizepräsident des Landessozialgerichtes Herbert Oesterle begrüßte die Entscheidung: „Ich freue mich über die Bemühungen des Ministeriums, der Personalnot  der Sozialgerichtsbarkeit ein gutes Stück abzuhelfen. Mir ist bewusst, dass dies im Lichte der engen finanzwirtschaftlichen Verhältnisse des Personalhaushaltes des Landes nicht selbstverständlich war. Dies gilt zumal, da der gute Erfolg auch auf die persönlichen Bemühungen des Ministers zurückgeht, welche seit Jahresbeginn den nötigen finanziellen Spielraum zu schaffen wussten. Im Lichte dieser Neueinstellungen wird in den Blick zu nehmen sein, inwieweit damit die  Notlage bei den Sozialgerichten künftighin abgemildert wird, um dem Ziel eines zeitnahen Rechtsschutzes näherzukommen.“

Hintergrund:

Die Zahl der in der Sozialgerichtsbarkeit des Landes Brandenburg jährlich eingehenden Klageverfahren hat sich seit dem Inkrafttreten der sogenannten „Hartz-IV-Gesetze“ (Sozialgesetzbuch II und Sozialgesetzbuch XII) zum 1. Januar 2005 mehr als verdoppelt. Während im Jahr 2004 11.613 Klage- und einstweilige Rechtsschutzverfahren anhängig gemacht worden sind, waren dies im Jahr 2013 bereits 24.136. Die Sozialgerichtsbarkeit des Landes Brandenburg ist vor diesem Hintergrund bereits in der laufenden Legislaturperiode erheblich personell aufgestockt worden. Allein im Jahre 2010 sind 27 neue Planstellen im richterlichen und 36 neue Planstellen im nichtrichterlichen Dienst geschaffen worden. Darüber hinaus haben sich immer wieder Beschäftigte sämtlicher Dienste aus anderen Gerichtsbarkeiten zu einer vorübergehenden Abordnung an ein Sozialgericht bereit erklärt. Während die Brandenburger Sozialgerichte zum 31. Dezember 2008 noch über einen Personalbestand von 51,25 Richterarbeitskräften und 90,75 Arbeitskraftanteilen im nichtrichterlichen Dienst verfügten, ist dieser bis zum 1. September 2014 auf bereits knapp 70 Richterarbeitskräfte und 111,5 Arbeitskraftanteile im nichtrichterlichen Dienst angewachsen.

Hinzu kommen nun die heute gewählten sechs Richterinnen und Richter.

Trotz des Personalaufwuchses und einer im bundesweiten Vergleich hervorragenden Erledigungsleistung der Brandenburger Sozialgerichte ist es jedoch angesichts der ständig zunehmenden Eingangslast nicht gelungen, einen Anstieg der Gesamtzahl der unerledigten Verfahren und eine Zunahme der Verfahrensdauer zu verhindern.

Zum 1. Oktober 2010 war bereits das Konzept zum Abbau der Altverfahren in der Verwaltungsgerichtsbarkeit des Landes Brandenburg umgesetzt worden. Als dessen Kernstück wurden den Verwaltungsgerichten des Landes vorübergehend 15 weitere Richterkräfte zugewiesen. Bis zum Auslaufen des Konzepts zum 30. September 2013 konnte die Zahl der unerledigten Altverfahren (21 Monate und länger anhängig) um mehr als 70 Prozent verringert werden. Zugleich wurde die Verfahrensdauer erheblich gesenkt. Sie beträgt bei Klageverfahren aktuell durchschnittlich 14,3 Monate (2. Quartal 2014). 2009 lag sie demgegenüber noch bei durchschnittlich 27,5 Monaten.
  
Darüber hinaus sind dem erheblich mit Altverfahren belasteten Finanzgericht Berlin-Brandenburg drei weitere Richterstellen zur Verfügung gestellt worden, mit denen ein zusätzlicher 15. Senat eingerichtet werden konnte. Dieser hat am 1. Juli 2013 seine Arbeit aufgenommen. Bis zum 30. Juni 2014 konnte hierdurch die Dauer der Klageverfahren von durchschnittlich 22 Monaten (2. Quartal 2013) auf 20,2 Monate (2. Quartal 2014) und die Zahl der unerledigten Klageverfahren um insgesamt 622 Verfahren reduziert werden. Dies entspricht etwa elf Prozent des am 30. Juni 2013 anhängigen Bestandes an Klageverfahren.

Quelle: mdj.brandenburg.de