Schwarzer Tag für den Schutz der Privatsphäre / Bergner warnt vor Einsatz von „Staatstrojanern“ durch das BKA

(PP-Justiz) “Das Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme wird mit den Füßen getreten, wenn staatliche Stellen durch einen ‚Staatstrojaner ‚ heimlich in Systeme einbrechen, um ganze Festplatten eines Computers auszulesen oder Internettelefonie überwachen wollen”, kritisiert Dirk Bergner, innenpolitischer Sprecher der FDP-Fraktion im Thüringer Landtag. Durch eine Anfrage im Deutschen Bundestag wurde bekannt, dass das Bundeskriminalamt (BKA) in Zukunft zwei verschiedene “Staatstrojaner” einsetzen will, um die Computer von Verdächtigen heimlich zu überwachen.

Ein bereits einsatzfähiger Trojaner sei für die Online-Durchsuchung gedacht, der andere für die sogenannte Quellen-Telekommunikationsüberwachung sei noch in der Entwicklung so die Antwort. Man glaube nicht daran, dass es dem BKA gelungen sein soll, eine Software zu entwickeln, die den Auflagen des Bundesverfassungsgerichts gerecht wird, so Bergner weiter. Dazu müsse sichergestellt werden, dass tatsächlich nur auf Daten zugegriffen werden könne, die Inhalt laufender Telekommunikationsvorgänge sind. “Es dürfen keine weitere Daten auf dem Computer des Betroffenen ausgespäht werden”, mahnte der Liberale. Aber auch das BKA werde wohl früher oder später lernen müssen, dass es im IT Bereich immer jemanden gebe, eine Lücke im System finde.

Die FDP-Fraktion hatte in dieser Legislaturperiode mehrere parlamentarische Initiativen im Thüringer Landtag gegen den Einsatz eines solchen Staatstrojaners in den Landtag eingebracht. Leider ohne Erfolg. Im neuen Polizeiaufgabengesetz und im neuen Verfassungsschutzgesetz wurden durch die Landesregierung explizit Normierungen aufgenommen, die den Einsatz von einem Staatstrojaner ermöglichen sollen. “Es ist ein trauriger Tag für den Schutz unserer Privatsphäre, wenn der Staat nun auch nicht mehr für die Sicherheit und den Schutz von Privaten Daten einsteht”, so Bergner abschließend.

Jens Panse
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