Schleswig-Holsteins Justizministerin Spoorendonk verteidigt Pläne zur Reform des Mordparagrafen

Schleswig-Holsteins Justizministerin Spoorendonk verteidigt Pläne zur Reform des Mordparagrafen

(PP-Justiz) Schleswig-Holsteins Justizministerin Anke Spoorendonk hat die Pläne von Bundesjustizminister Heiko Maas zur Reform des Mordparagrafen 211 StGB gegen Kritik aus den Reihen unionsgeführter Justizministerien verteidigt. Zu jüngsten Äußerungen ihres bayrischen Amtskollegen Winfried Bausback erklärte sie heute (8. September): “”Herr Bausback führt die Öffentlichkeit in die Irre, wenn er behauptet, die Befürworter einer Reform wollten die lebenslange Freiheitsstrafe abschaffen. Es geht darum, die Definition von Mord und Totschlag, also die Grenzziehung zwischen der lebenslangen und der zeitigen Freiheitsstrafe, nicht länger einer Gesetzesfassung aus der NS-Zeit zu überlassen”.”

Niemand behaupte, dass die Gerichte bislang nicht rechtsstaatlich sauber geurteilt hätten. Allerdings sei die Darstellung unverständlich, wonach sich der Mordparagraf in über 60 Jahren bewährt habe, so Spoorendonk weiter: “”Ein Blick in jeden gängigen Kommentar zum Strafgesetzbuch zeigt, dass über das ‚Ob‘ eines Reformbedarfs in Fachkreisen nicht ernstlich gestritten wird”.” Es gebe Fallgruppen, die nur unter erheblichen Mühen einer gerechten Lösung zugeführt werden könnten. “”Deshalb sollten wir die von Schleswig-Holstein mit angestoßene Reform der §§ 211 und 212 StGB konstruktiv begleiten und abwarten, welche Empfehlungen die von Herrn Maas eingesetzte Expertenkommission aussprechen wird””, erklärte die Justizministerin.

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