(PP-Justiz) Rechtsanwaltskammer mahnt sachlichen Umgang mit den Ausbrüchen aus dem offenen Strafvollzug an. Die jüngsten Vorfälle in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Plötzensee, bei denen neun teilweise im offenen Vollzug inhaftierte Gefangene entwichen sind, sind nicht akzeptabel. Gefängnisse müssen sicher und gegen Ausbrüche gesichert sein. Die Rechtsanwaltskammer Berlin unterstützt deshalb den Senator für Justiz des Landes Berlin, Dirk Behrendt, dabei, die Entweichungen aufzuklären und die notwendigen Schlussfolgerungen zu ziehen. Zu dieser Aufklärung gehört auch ein ehrlicher Umgang mit den Fakten. Vor allem die rigorosen Finanzkürzungen in den Jahren 2012/2013 haben dazu geführt, dass heute im Justizbereich die für einen sicheren Strafvollzug erforderliche Ausstattung nicht vorhanden ist. Zusätzlich wurde durch einen Ausbildungs- und Einstellungsstopp über Jahre hinweg deutlich zu wenig Justizpersonal eingestellt, was sich noch heute negativ auswirkt.
Die Rechtsanwaltskammer (RAK) Berlin hat gemeinsam mit der Vereinigung Berliner Strafverteidiger e.V. in den letzten Jahren immer wieder auf die durch die Kürzungen entstandenen Missstände hingewiesen und Verbesserungen angemahnt. „Wir müssen dem Rechtsstaat das Geld zu Verfügung stellen, das er benötigt“ mahnt Dr. Vera Hofmann, Vizepräsidentin der RAK Berlin, an.
Die im Zusammenhang mit den Entweichungen teilweise geforderte Abschaffung des offenen Vollzuges weist Dr. Hofmann, entschieden zurück und betont: „Wer das bloße Wegsperren von Gefangenen fordert, argumentiert rechtstaatsfeindlich und verfassungswidrig“. Denn die Allgemeinheit wird am besten durch eine Resozialisierung und Wiedereingliederung der Straftäter in die Gesellschaft geschützt. Gerade der offene Vollzug gehört dabei zu den wesentlichsten und wichtigsten Maßnahmen. „Deshalb müssen die jüngsten Bemühungen für eine bessere finanzielle Ausstattung des Strafvollzuges in Berlin konsequent fortgesetzt werden“, führt Dr. Hofmann weiter aus, „um die Angebote im offenen Vollzug weiter zu verbessern, mehr Personal einzustellen und veraltete Sicherheitseinrichtungen zu ersetzen.“
Die Rechtsanwaltskammer Berlin (RAK Berlin) ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und vertritt die Interessen aller 14.258 in Berlin zugelassenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie Syndikusrechtsanwältinnen und Syndikusrechtsanwälte gegenüber Behörden, Gerichten und Organisationen.
Quelle: rak-berlin.org