Sachliche Zuständigkeiten für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten werden neu geregelt

(PP-Justiz) Die Niedersächsische Landesregierung hat am Dienstag die Neufassung der Verordnung über sachliche Zuständigkeiten für die Verfolgung und Ahndung von Ord¬nungswidrigkeiten beschlossen. Damit werden Regelungen in diesem Bereich geändert so¬wie Bezüge zu den Bußgeldvorschriften in Fachgesetzen aktualisiert.

Nachdem das Tierseuchengesetz durch das Tiergesundheitsgesetz abgelöst, der Rund¬funkgebührenstaatsvertrag durch den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag ersetzt und das Nie¬dersächsische Brandschutzgesetz neugefasst worden sind, war der Bezug der in diesen Vorschriften enthaltenen Bußgeldvorschriften auch aus Gründen der Rechtssicherheit zu aktualisieren.

Weiter werden Zuständigkeiten des Landesamtes für Verbraucherschutz für Ordnungs¬widrigkeitenverfahren auf die jeweils zuständige Verwaltungsbehörde verlagert sowie in ge¬ringfügigem Umfang Zuständigkeiten für Ordnungswidrigkeitenverfahren im Naturschutzbe¬reich von den Landkreisen, kreisfreien Städten und großen selbstständigen Städten auf die Nationalparkverwaltung des Nationalparks „Niedersächsisches Wattenmeer“ übertragen.

Die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände hat zu diesen geplanten Zu¬ständigkeitsverlagerungen, soweit sie die Kommunen betreffen, bereits ihr Einverständnis erklärt.
 
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