Rot-grüner Jagdgesetz-Entwurf / Busen: Änderungen am Jagdgesetz sind nur ein Feigenblatt

(PP-Justiz) Das rot-grüne Kabinett hat heute den Gesetzentwurf für ein neues Jagdrecht beschlossen. Dazu erklärt der jagdpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion Karlheinz Busen: „Die Änderungen am Gesetzentwurf sind nur ein Feigenblatt. Die Verbotskultur von Rot-Grün bleibt auch nach den Änderungen voll sichtbar. Die Streichung der Möglichkeit für juristische Personen Flächen von der Jagd auszunehmen, ist nicht freiwillig erfolgt, sondern an der Verfassungswirklichkeit gescheitert. Das ist kein freiwilliges Entgegenkommen, sondern zeigt lediglich die schlechte handwerkliche Qualität des Entwurfs der Landesregierung.

Die Verbote der Bau- und Fallenjagd bedrohen weiterhin den Bestand von Niederwildrevieren in Nordrhein-Westfalen. Außerdem machen sie die Bemühungen zum Artenschutz bei Vögeln und Kleinsäugern zunichte. Diese Verbote gefährden auch die Biodiversitätsstrategie, die Minister Remmel vor kurzem mit großem Tamtam zur Verbesserung der Artenvielfalt in NRW vorgestellt hat.

Dass die Jägerinnen und Jäger in NRW für ihre Leistungen für den Tier- und Naturschutz sowie die Beseitigung des Fallwildes an Straßen wieder mit einer Strafsteuer belegt werden können, ist eine Unverschämtheit. Die Jagdsteuer muss gestrichen werden.

Die Jägerinnen und Jäger werden aus rein ideologischen Gründen in ihrem Handeln beschnitten. Mit Tierschutz, Naturschutz oder Artenschutz haben die Verbote im Jagdrecht gar nichts zu tun. Es ist der Kniefall vor starken Lobbygruppen aus der radikalen Tierrechtlerszene wie der umstrittenen US-amerikanischen Organisation Peta.“

Nadja Kremser
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