(PP-Justiz) In der Sitzung des Niedersächsischen Landtages vom 26.Juni 2014 wurde unter TOP 18 a unter anderem über insgesamt 13 Dienstwagenfahrten des in Göttingen wohnhaften Präsidenten des Landgerichts Hannover von Hannover zu seinem früheren Dienstort Hildesheim gesprochen. Die Niedersächsische Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz hatte im Plenum erklärt, dass der Präsident des Oberlandesgerichts Celle als Disziplinarvorgesetzter im Nachhinein der Auffassung gewesen sei, dass die Hochwasserbedingten Einschränkungen des Zugverkehrs, die den Landgerichtspräsidenten zu diesen Dienstwagenfahrten veranlasst haben, erstens erheblich gewesen seien, zweitens, dass die Fahrten genehmigungsfähig gewesen wären, drittens habe er diese im Nachhinein genehmigt.
Es wird klargestellt, dass die 13 Fahrten nicht nachträglich genehmigt worden sind. In diesem Detail war die Unterrichtung des Niedersächsischen Landtages nicht korrekt. Die Ministerin bedauert dies.
Der Präsident des Oberlandesgerichts Celle hat festgestellt, dass angesichts der grundsätzlichen Genehmigungsfähigkeit der Dienstwagenfahrten ein Dienstvergehen jedenfalls darin zu sehen sei, dass der Landgerichtspräsident vor den Fahrten keine Einwilligung eingeholt habe. Deshalb hat der Präsident des Oberlandesgerichts Celle ein Dienstvergehen festgestellt, von einer disziplinarischen Maßnahme indes abgesehen.
Soweit dem Landgerichtspräsidenten in der Landtagssitzung und danach weitere nicht genehmigte Dienstwagenfahrten vorgeworfen worden sind, wird dies jetzt selbstverständlich von der Staatsanwaltschaft Lüneburg ohne Ansehen der Person überprüft.
Herr Alexander Wiemerslage
Nds. Justizministerium
Pressesprecher
Am Waterlooplatz 1
30169 Hannover
Tel: 0511 / 120 – 5044
Fax: 0511 / 120 – 5181
pressestelle@mj.niedersachsen.de