(PP-Justiz) Der Schutz von Menschen mit Behinderung vor sexueller Gewalt muss dringend verbessert werden. Darüber herrschte Einigkeit unter den Expertinnen und Experten, die heute auf Antrag der CDU-Landtagsfraktion im Düsseldorfer Landtag zusammenkamen. Nach einer Studie der Universität Bielefeld im Auftrag der Bundesregierung erlebt jede vierte Frau mit einer geistigen Behinderung mindestens eine Vergewaltigung oder einen Vergewaltigungsversuch in ihrem Leben. Die CDU-Landtagsfraktion hat dieses schockierende Untersuchungsergebnis zum Anlass genommen und in einem Antrag (Drs. 16/5555) umfangreiche Schutzmaßnahmen, Präventionsprogramme, Opferhilfen und Aufklärung gefordert.
„Der Missbrauch beginnt in der Regel schon im Kindesalter und erfolgt häufig in Einrichtungen, die eigentlich einen besonderen Schutzraum bieten sollten“, beklagt die frauenpolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion, Regina van Dinther. Deshalb sei es besonders wichtig, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dieser Einrichtungen fortzubilden und den Betroffenen niederschwellig Hilfe zugänglich zu machen. Die notwendige psychotherapeutische Begleitung von Opfern sei in Nordrhein-Westfalen vielfach nicht gewährleistet. Therapeuten hätten oft Angst vor dem Umgang mit behinderten Opfern und fühlten sich nicht ausreichend qualifiziert. Polizei, Beratungsstellen und Behindertenhilfe müssten besser vernetzt und für das Thema sensibilisiert und qualifiziert werden, so die Forderung der CDU, die von den Sachverständigen gelobt wurden. „Betroffene Frauen müssen Ansprechpartnerinnen finden, an die sie sich vertrauensvoll wenden können. Zudem muss das Selbstbestimmungsrecht der Menschen mit Behinderungen gestärkt werden“, so van Dinther. Insbesondere zum Schutz betroffener Kindern fehlten aber bislang wirksame Mittel.
Axel Bäumer
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