(PP-Justiz) Die innenpolitischen Sprecher der SPD aus den Bundesländern haben heute mit NRW-Innenminister Ralf Jäger in Düsseldorf u.a. die Konsequenzen aus dem Versagen von Sicherheitsbehörden im Zusammenhang mit der rechten Terrorzelle „NSU“ beraten. Gegenstand war auch der Einsatz von V-Leuten. In zahlreichen Bundesländern wurden mittlerweile in den Verfassungsschutzgesetzen Konsequenzen gezogen. So wurde der Einsatz der V-Leute gesetzlich geregelt und einer besseren parlamentarischen Kontrolle unterworfen. Diese Forderung, die die SPD in Sachsen-Anhalt bereits seit 2012 erhebt, stieß in Sachsen-Anhalt auf die Ablehnung der Union.
In Anbetracht dieser Entwicklung fordert Rüdiger Erben, innenpolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, auch in Sachsen-Anhalt den Einsatz von V-Leuten gesetzlich zu regeln. Bislang sei dieser keiner externen Kontrolle unterworfen. Allein die Verfassungsschutzbehörden entscheiden, ob, wann und wie sie V-Leute einsetzen.
Erben hierzu: „V-Leute sind Informanten aus der Szene, die dem Verfassungsschutz. gegen Geld Informationen zukommen lassen. Darauf können wir nicht gänzlich verzichten.
Der Einsatz von V-Leuten ist jedoch künftig auf eine gesetzliche Grundlage zu stellen. Behördeninterne und geheime Regelungen sind nicht ausreichend. Gesetzlich geregelt werden muss unter anderem, welche Gründe einer Anwerbung als V-Person entgegenstehen – wie beispielsweise einschlägige Vorstrafen oder laufende Ermittlungsverfahren – und wie die Quellen zu führen sind.
Was die CDU/SPD-Koalition in Thüringen und zahlreiche andere Bundesländer bereits umgesetzt haben, muss auch uns in nächster Zeit gelingen. Unsere Vorschläge liegen seit Frühjahr 2012 auf dem Tisch.“
Dr. Falko Grube
Pressesprecher
Landtag des Landes Sachsen-Anhalt
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