(PP-Justiz) Am Montag hat im Ausbildungszentrum der Justiz Nordrhein-Westfalen, Nebenstelle Monschau, ein dreimonatiger Qualifizierungskurs für Vollziehungsbeamtinnen und Vollziehungsbeamte der nordrhein-westfälischen Justiz begonnen. 15 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Vollstreckungsdienstes werden in diesem Intensivlehrgang die Befähigung erlangen, die Vermögensauskunft abzunehmen.
Dies stellt eine Neuerung dar, denn bisher ist die Abnahme der Vermögensauskunft wegen der Regelungen in der Justizbeitreibungsordnung und dem Verwaltungsvollstreckungsgesetz NRW dem Gerichtsvollzieherdienst vorbehalten. Vorgesehen sind 320 Unterrichtseinheiten, an diese fachtheoretische Qualifizierungsmaßnahme knüpft dann eine zweimonatige fachpraktische Phase bei einer Gerichtsvollzieherin oder einem Gerichtsvollzieher an.
Quelle: justiz.nrw.de