(PP-Justiz) Nach fast drei Jahren Ankündigungs- und Aufschiebungspolitik legte Minister Schneider heute einen Referentenentwurf für ein Inklusionsstärkungsgesetz vor. Barrierefreiheit, Gebärdensprachdolmetscher, einfache Sprache, Wohnprojekte und Bildung – alles inklusiv und alles für eine verschwindend geringe Summe von 1,3 Millionen Euro. Das ist ein beschämendes Signal an alle Betroffenen.
„Damit ist das Gesetz schon heute zum Scheitern verurteilt“, sagt der sozialpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion Peter Preuß. „Die Landesregierung ist an einer realistischen und auskömmlichen Finanzierung ganz offensichtlich nicht interessiert. Hier zeigt sich wieder, welchen wahren Wert sie der Inklusion tatsächlich beimisst. Es ist ein unwürdiger Umgang mit all den Menschen, die dringend auf Verbesserungen gehofft haben.“
Bei der Vorstellung des Gesetzes zitierte Minister Schneider den Grundsatz der Selbstvertretung behinderter Menschen: „Nicht ohne uns über uns“ – und verheimlichte dabei, dass eben dieses Gesetz die Beteiligung der wenigen behinderten Menschen im Inklusionsbeirat weiter einschränkt: „Während die Landesregierung von allen gesellschaftlichen Ebenen eine Beteiligungskultur und entsprechende Strukturen einfordert, behält sie sich das Recht vor, selbst auszuwählen, ob und welche Menschen mit Behinderung am Prozess der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention beteiligt werden“, kritisierte Ursula Doppmeier, die Inklusionsbeauftragte der CDU-Landtagsfraktion. „Offensichtlich wächst der Landesregierung die immer lauter werdende Kritik der Betroffenen an der unzureichenden und schleppenden Umsetzung der Konvention über den Kopf.“
Nils Sönksen
Pressereferent
CDU-Landtagsfraktion
Nordrhein-Westfalen
Platz des Landtags 1
40221 Düsseldorf
Tel. 0211 / 884 – 2018
Fax 0211 / 884 – 3313
E-Mail: nils.soenksen@landtag.nrw.de