(PP-Justiz) Opfer von Straftaten wollen Wiedergutmachung und nicht Bestrafung.
Eine Straftat ist in erster Linie eine Verletzung von Menschen und Beziehungen – und eben nicht nur eine bloße Verletzung des Rechts und der staatlichen Ordnung. Opfer von Straftaten wollen reden, fragen, ihren Ärger kundtun sowie ihren Interessen an Wiedergutmachung und Schadensersatz Ausdruck verleihen. Ihr Bestrafungsbedürfnis ist eher gering. Viele Täter sind bereit, sich mit ihrer Tat in der persönlichen Begegnung mit dem Opfer auseinanderzusetzen; auch wenn es ihnen oft nicht leicht fällt. Sie wollen ihr begangenes Unrecht durch Wiedergutmachungsleistungen und Entschuldigung wieder in Ordnung bringen. Ein Strafprozess wird diesen Bedürfnissen nicht gerecht.
Stärkung des Täter-Opfer-Ausgleichs
Mit der Einführung des Paragraphen 46 a StGB im Jahr 1994 hat der Gesetzgeber das Ziel verfolgt, die außergerichtliche Konfliktschlichtung in Form eines Täter-Opfer-Ausgleichs (kurz: TOA) in unserer Gesellschaft zu stärken. Betroffene von Straftaten jeglicher Art haben im TOA die Möglichkeit mit Hilfe eines Vermittlers auf freiwilliger Basis eine außergerichtliche Konfliktregelung zu finden und sich über eine Wiedergutmachung zu verständigen. Das Gespräch wirft oftmals ein neues Licht auf die Rollen von Opfer und Täter und kann dadurch nachhaltig zur Verarbeitung der entstandenen Probleme beitragen. Eine gelungene Kommunikation zwischen den unmittelbaren Konfliktgegnern lebt auch in Strafsachen als Beispiel für Verständnis und Toleranz, baut Vorurteile ab und hat eine befriedende Wirkung auf das Zusammenleben. Wiedergutmachung ist eher dazu geeignet dem Rechtsfrieden zu dienen als Strafe.
20 Jahre § 46 a: Ein Zwischenfazit
Der TOA blickt in Deutschland auf eine Tradition zurück. Fast flächendeckend bieten freie und öffentliche Träger die Mediation in Strafsachen an. Das Potenzial des TOA wird von Wissenschaft, Politik und Praxis sehr hoch eingeschätzt. Gleichwohl ist nach wie vor viel Öffentlichkeits- und Überzeugungsarbeit notwendig, um den TOA in den Köpfen und im (beruflichen) Alltag von Polizei, Staatsanwaltschaft, Gericht und Betroffenen angemessen zu etablieren. Das Servicebüro für Täter-Opfer-Ausgleich gratuliert dem Paragraphen 46 a StGB zum 20. Geburtstag und wünscht ihm für die Zukunft alles Gute – und noch viel mehr Beachtung.
Servicebüro für Täter-Opfer-Ausgleich und Konfliktschlichtung
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Öffentlichkeitsreferent: Christoph Willms
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