(PP-Justiz) Das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt hat mit Beschluss vom 29. August 2014 den von der Gemeinde Muldestausee angeordneten Sofortvollzug der Schließung der Grundschule in Pouch bestätigt. Ob die Schließung rechtmäßig sei, könne im vorläufigen Rechtsschutzverfahren nicht abschließend beurteilt werden. Bedenken bestünden dahingehend, ob die Grundschule Rösa, die einen Teil der bisher der geschlossenen Grundschule Pouch zugewiesenen Kinder aufnehmen soll, eine ausreichende Kapazität habe, um langfristig zu bestehen und den Kindern nicht alsbald einen erneuten Schulwechsel zuzumuten. Das der Entscheidung des Gemeinderats zugrunde gelegte Gutachten weise zudem einige Unklarheiten auf.
Im Hinblick auf die seit März 2014 auf der Annahme der Schließung der Grundschule basierende Planung der Gemeinde Muldestausee zu Lehrereinsatz, Schülertransport und räumlichen Kapazitäten überwiege jedoch das öffentliche Interesse an der Schließung der Schule gegenüber dem Interesse der Eltern und Schüler, diese zunächst fortzuführen.
Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt
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