Oberlandesgericht Hamm: Oberlandesgericht Hamm verhandelt über Zinsswap-Geschäfte von drei kommunalen Gebietskörperschaften aus Nordrhein-Westfalen

(PP-Justiz) Am 13.08.2014 verhandelt der 31. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm die Schadensersatzklagen der Städte Kamen (31 U 172/13) und Bergkamen (31 U 156/13) sowie des Kreises Unna (31 U 155/13) gegen die erste Abwicklungsanstalt, die als sog. Bad Bank risikoreiche Finanzgeschäfte der früheren WestLB AG übernommen hat.

Die Kläger begehren im Wege des Schadensersatzes die Rückabwicklung von sog. Zinsswap-Geschäften, die sie in den Jahren 2006 bis 2011 zum Schuldenmanagement mit der damaligen WestLB AG abgeschlossen haben. Sie meinen u.a., die zugrunde liegenden Verträge seien nichtig oder aufgrund fehlerhafter Anlageberatung rückabzuwickeln, von ihnen geleistete Zahlungen seien zu erstatten. Das streitige Finanzvolumen der Verträge beträgt beim Fall der Stadt Kamen ca. 10 Mio. Euro, beim Fall der Stadt Bergkamen ca. 26,2 Mio. Euro und beim Fall des Kreises Unna ca. 3,7 Mio. Euro. Die Beklagte hält die Verträge für wirksam und begehrt widerklagend aus ihrer Sicht fällige Zahlungen zur Vertragserfüllung.

In erster Instanz hat das Landgericht Dortmund die Nichtigkeit der Finanzgeschäfte festgestellt. Mit strukturierten (und nicht nur einfachen) Zinsswap-Geschäften seien glücksspielähnliche, hochspekulative Finanzgeschäfte abgeschlossen worden, die mit kommunalrechtlichen Haushaltsvorgaben nicht im Einklang stünden. Die von den Parteien wechselseitig verlangten Zahlungen hat es unter Hinweis auf die Sittenwidrigkeit der Verträge bzw. die diesbezügliche Kenntnis der seinerzeit Handelnden versagt.

Der Senat hat über die in den Fällen von allen Parteien eingelegten Berufungen zu entscheiden und verhandelt am 13.08.2014 in Saal B-302 des Oberlandesgerichts Hamm um 10:00 Uhr den Fall 31 U 156/13 (Stadt Bergkamen), um 13:00 Uhr den Fall 31 U 155/13 (Kreis Unna) und um 14:30 Uhr den Fall 31 U 172/13 (Stadt Kamen).
Christian Nubbemeyer, Pressedezernent

Quelle: justiz.nrw.de