(PP-Justiz) Der Vorsitzende Richter am Oberlandesgericht Ulrich Gebelhoff ist zum 31. Juli 2014 aufgrund Erreichens der Altersgrenze mit 65 Jahren in den Ruhestand getreten. Der Richter leitete seit 2007 den unter anderem für Arzthaftungsangelegenheiten zuständigen 8. Zivilsenat des Oberlandesgerichts.
Ulrich Gebelhoff hat 1977 seinen richterlichen Dienst bei dem Landgericht Mönchengladbach begonnen. Nach Stationen bei den Amtsgerichten Mönchengladbach und Grevenbroich wurde er im Jahre 1981 am Landgericht Mönchengladbach zum Richter auf Lebenszeit ernannt. 1986 folgte seine Abordnung an das Oberlandesgericht, wo er 1989 zum Richter am Oberlandesgericht und 2002 zum Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht ernannt worden ist. Nach einer mehr als fünfjährigen Tätigkeit als Vorsitzender eines für Familienrechtsstreitigkeiten zuständigen Senats übernahm er im Jahre 2007 den Vorsitz des für Arzthaftungsangelegenheiten zuständigen 8. Zivilsenat, den er bis zu seinem Eintritt in den Ruhestand geleitet hat.
Ulrich Gebelhoff lebt in Meerbusch, ist verheiratet und hat fünf erwachsene Kinder.
Andreas Vitek
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