Novellierung des Mediengesetzes / Kurze: Rundfunk-Landschaft in Sachsen-Anhalt wird gestärkt

Novellierung des Mediengesetzes / Kurze: Rundfunk-Landschaft in Sachsen-Anhalt wird gestärkt

(PP-Justiz) Der Medien-Ausschuss des Landtages hat abschließend über Änderungen im Medien-Gesetz des Landes beraten. Dazu erklärt der Vorsitzende der Arbeitsgruppe für Bundes- und Europa-Angelegenheiten sowie Medien und stellv. Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, Markus Kurze:

„Die heutige Entscheidung des Medienausschusses stärkt die lokale und regionale Rundfunklandschaft in Sachsen-Anhalt. Mit der Verlängerung der UKW-Übertragung stellen wir sicher, dass sich die UKW-Radios in Sachsen-Anhalt zum Ende dieses Jahres nicht in Elektronik-Schrott verwandeln. Die UKW-Frequenzen im Land werden noch bis Ende 2025 zur Verfügung stehen. Somit ist sichergestellt, dass Radio auch weiterhin Volksmedium bleibt.

Hierfür hat sich die CDU-Fraktion frühzeitig bei der Landesregierung stark gemacht, nachdem sich bundesgesetzliche Regelungen geändert haben. Denn klar ist: Wenn die weit überwiegende Mehrheit der Haushalte in Sachsen-Anhalt nach wie vor analoge Radioempfangstechnik nutzt, dann muss dieser Übertragungsweg auch erhalten bleiben.

Außerdem haben die Koalitionsfraktionen eine Regelung getroffen, nach der lokale Rundfunkveranstalter aus Sachsen-Anhalt im Falle einer notwendigen Heranführung des Sendesignals an Einspeisepunkte des Kabelnetzes außerhalb ihres Verbreitungsgebietes finanziell entlastet werden.“

Bild: pixabay.com

CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt
–     PRESSESTELLE –
Pressesprecherin Sandra Hietel
Domplatz 6 – 9
39104 Magdeburg
Tel.: 0391 560 2016
Fax: 0391 560 2028
E-Mail: presse@cdufraktion.de
www.cdufraktion.de