Niedersachsen soll größer werden: Landesregierung beschließt Gesetzentwurf über neue Landesgrenze zwischen Niedersachsen und Hessen

(PP-Justiz) Die Länder Niedersachsen und Hessen beabsichtigen, die gemeinsame Landesgrenze im Bereich der Landkreise Göttingen und Kassel zu ändern. Die Ministerpräsidenten beider Länder haben den dafür erforderlichen Staatsvertrag bereits am 23. Mai beziehungsweise 5. Juni 2014 unterzeichnet. Die Landesregierung beschloss den erforderlichen Gesetzentwurf am (heutigen) Dienstag. Dem Staatsvertrag müssen die beiden Landtage nun noch durch Gesetz zustimmen. Das Land Niedersachsen wird bei einer Gesamtfläche von 47 634,90 Quadratkilometern (km²)  nach Abschluss des Staatsvertrags um rund 22 000 Quadratmeter (m², entspricht 0,02 km²) größer.

Die gemeinsame Landesgrenze wird im Bereich der Stadt Hann. Münden (Niedersachsen) und des Gutsbezirks Reinhardswald (Hessen) an den Nordrand der Bundesstraße 3 verla¬gert. Ziel der Änderung ist es, eine einheitliche Bewirtschaftung der Bundesstraße durch das Land Niedersachsen zu ermöglichen.

Im Rahmen der Grenzänderung erhält das Land Niedersachsen ein Gebiet von rund 23.000 Quadratmetern aus dem hessischen Gutsbezirk Reinhardswald, das überwiegend mit der Bundesstraße 3 überbaut ist. Im Gegenzug erhält Hessen ein Gebiet von etwa 900 Quad¬ratmetern von den Gemarkungen Münden und Escherode. Das auf Niedersachen überge¬hende Gebiet soll in die Stadt Hann. Münden eingegliedert werden.

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