(PP-Justiz) Im CSU-internen Streit über die Neufassung des bayerischen Flüchtlingsaufnahmegesetzes (FlAufnG ) stellt sich die integrationspolitische Sprecherin der Landtags-Grünen, Christine Kamm, klar auf die Seite der Reformbefürworter. „Das veraltete Gesetz muss dringend an die Realität angepasst werden“, so die Grünen-Politikerin, „insbesondere muss der Auszug aus einer Gemeinschaftsunterkunft deutlich erleichtert und beschleunigt werden.“
Völlig überholt sei die noch heute festgeschriebene vierjährige Wartezeit für Alleinstehende mit abgeschlossenem Asylverfahren. „Das ist bürokratisch, restriktiv, angesichts der Situation in vielen Gemeinschaftsunterkünften unmenschlich und letztlich auch nicht integrationsfördernd“, so Christine Kamm. Anerkannte Asylbewerber müssten schnellstmöglich „Hilfe zur Selbsthilfe“ erhalten, um ihr Leben eigenverantwortlich gestalten und ohne staatliche Unterstützung leben zu können. Auch festgeschriebene Wartezeiten für Familien seien in vielen Fällen eine Zumutung: „Familien und Kinder brauchen mehr Sicherheit und Ruhe“, so Christine Kamm.
Ausnahmeregelungen für die Unterbringung außerhalb einer Gemeinschaftsunterkunft, wie sie jetzt beispielsweise für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge gelten, fordern die Landtags-Grünen für einen deutlich erweiterten Personenkreis. „Personen über 65 Jahren, Schwangere, Alleinerziehende oder traumatisierte Personen sollten frühzeitig in Wohnungen oder besonderen Einrichtungen umziehen können“, fordert Christine Kamm. Sie wird in Kürze einen eigenen Grünen Gesetzentwurf zur Neuregelung des FlAufnG in das Gesetzgebungsverfahren einbringen.
Holger Laschka
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