Neue Auflage des Brandenburgischen Schulgesetzes / Broschüre liefert Antworten auf viele schulische Fragen

(PP-Justiz) Das Brandenburgische Schulgesetz liegt in einer vollständig überarbeiteten Neuauflage vor und wurde allen Schulen und Bildungseinrichtungen des Landes zur Verfügung gestellt. Hauptziel des Schulgesetzes ist es, die Qualität der Brandenburger Schulen zu sichern und zu erhöhen und das Fundament für die Arbeit in den brandenburgischen Schulen für die nächsten Jahre zu legen.

„Eine erfolgreiche Bildungspolitik sichert die Zukunftsfähigkeit unseres Landes für kommende Generationen. Die Wirtschaft, die Wissenschaft und die gesamte Gesellschaft haben schon jetzt einen enormen Bedarf an hoch qualifizierten Fachkräften – darauf müssen wir Schülerinnen und Schüler bestmöglich vorbereiten“, so Bildungsministerin Martina Münch. „Eine fundierte und umfassende Bildung beginnt in den ersten Lebenstagen und setzt sich in Kita und Schule, Ausbildung und Beruf lebenslang fort. Deshalb sollen alle Kinder und Jugendlichen ungeachtet ihrer Herkunft und ihrer Voraussetzungen die bestmögliche Förderung erhalten, um ihre Potenziale und ihre Persönlichkeit voll entfalten zu können.“

Das Brandenburgische Schulgesetz bildet den gesetzlichen Rahmen für diese Entwicklungen und Perspektiven. In der Neufassung berücksichtigt wurden beispielsweise das neue Landesamt für Schule und Lehrerbildung, der Wegfall der zentralen Vergleichsarbeiten in der Jahrgangsstufe 6, die Ausgabe eines Abschlusszeugnisses am Ende der Jahrgangsstufe 9 sowie die Unterstützung von Eltern mit einer Hör- oder Sprachbehinderung.

Der Text des Schulgesetzes ist im Internet unter www.mbjs.brandenburg.de abrufbar. Einzelexemplare der Broschüre können im Bildungsministerium unter der E-Mail-Adresse martina.marx@mbjs.brandenburg.de angefordert werden.

Martina Marx
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
Pressestelle/Öffentlichkeitsarbeit
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