Nancy Faeser (SPD): Schwarz-Grün muss bei Gesetzesnovelle Persönlichkeitsrechte besser schützen

(PP-Justiz) Das vorgestellte Sicherheitsüberprüfungsgesetz enthält nach Ansicht der innenpolitischen Sprecherin Nancy Faeser einige Erweiterungen, die als Eingriff in Persönlichkeitsrechte zu werten sind. „Auf den ersten Blick erscheinen diese Neuerungen als nicht verhältnismäßig. Es ist unstreitig, dass man das Hessische Sicherheitsüberprüfungsgesetz (HSÜG) novellieren muss. Es ist aber entscheidend, die datenschutzrechtlichen Vorgaben und vor allem die Verhältnismäßigkeit bei Eingriffen in Persönlichkeitsrechte zu wahren“, so die SPD-Politikerin am Mittwoch in Wiesbaden.

So sehe das Gesetz vor, dass auf Grund Paragraph 10 Absatz 1 Satz 2 HSÜG künftig auch die finanziellen Verhältnisse der Menschen geprüft werden, wenn es Hinweise auf eine mögliche finanzielle Angreifbarkeit der Betroffenen gebe. „Das ist zu unkonkret und mit Blick auf die Schwere des Eingriffs nicht verhältnismäßig“, so Faeser. Das Gesetz müsse noch nachgebessert werden. Die SPD werde den Gesetzentwurf im weiteren Verfahren konstruktiv begleiten.

Katja Apelt
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