Nagel: Rechtssicherheit für Asylsuchende – unabhängige Rechtsberatung bei Erstaufnahme in Sachsen bisher blockiert

(PP-Justiz) Zur Forderung von Sachsens Innenminister Markus Ulbig nach Übernahme der Asylverfahrenskosten durch den Bund, die sich auch im Koalitionsvertrag von CDU und SPD wiederfindet, erklärt Juliane Nagel, in der Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag zuständig für Asyl- und Migrationspolitik:

Die neue Landesregierung sollte sich um faire Rahmenbedingungen für neu in Sachsen ankommende Asylsuchende statt um schnelle Abschiebung bemühen. Wir fordern daher insbesondere freien Zugang für Asylverfahrensberatung in den Erstaufnahmeeinrichtungen in Sachsen. Eine Beschleunigung der Asylverfahren und Rechtssicherheit für die geflüchteten Menschen kann vor allem durch die Gewährung einer unabhängigen Asylverfahrensberatung bei der Erstaufnahme erreicht werden. In den entsprechenden Beratungsgesprächen erhalten die neu angekommenen Geflüchteten Informationen über das Asylverfahren, zudem werden die Erstanhörungen im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) vorbereitet.

Auch die EU-Aufnahmerichtlinie sieht für Asylsuchende eine unabhängige Beratung im Asylverfahren vor. Der Freistaat Sachsen verhindert seit Jahren, dass die Betroffenen eine solche individuelle und kompetente Beratung im geschützten Raum innerhalb der Erstaufnahmeeinrichtung erhalten. Obwohl das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge den freien Zugang einer solchen Beratung in die Erstaufnahmeeinrichtung in Chemnitz befürwortet, wird dies vom Innenministerium abgelehnt. Der Beratungsbedarf in der überfüllten Erstaufnahmeeinrichtung in Chemnitz ist enorm. Durch den verwehrten Zugang müssen sich die Träger der Asylverfahrensberatung auf mobile Angebote vor der Einrichtung beschränken. Das ist ein Unding.

Die Linksfraktion fordert, den Zugang unabhängiger Beratungsstellen in alle Erstaufnahmeeinrichtungen im Freistaat zu gewährleisten. Dies sollte auch bei den geplanten neuen Erstaufnahmeeinrichtungen in Dresden und Leipzig von vornherein mitgedacht werden. Statt nur Symptombekämpfung zu betreiben, wie es Innenminister Ulbig sowie der schwarz-rote Koalitionsvertrag mit der Forderung nach Übernahme von Asylverfahrenskosten durch den Bund betreibt, sollte im eigenen Hause gekehrt werden. Die Garantie einer unabhängigen Rechtsberatung in der Erstaufnahme beugt langen Asylverfahren und Rechtsunsicherheiten für die Asylsuchenden vor.

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Pressesprecher
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