Morsch zieht positives Fazit der Justizministerkonferenz

(PP-Justiz) Das Saarland hat sich auf der diesjährigen Frühjahrstagung der Justizministerinnen und Justizminister auf Rügen mit mehreren rechtspolitischen Forderungen durchsetzen können. Das teilte Justiz-Staatssekretärin Dr. Anke Morsch mit. „Zum einen hat die Konferenz einstimmig unseren Vorstoß unterstützt, eine Normierung der Verfahrensprinzipien im Strafprozessrecht an zentraler Stelle im Gesetz zu prüfen. Damit sollen erstmals wichtige Leitlinien wie die Unschuldsvermutung und der Anspruch auf rechtliches Gehör ausdrücklich in die Strafprozessordnung aufgenommen werden. Der saarländische Vorschlag basiert auf einer in Frankreich vor einigen Jahren eingeführten Regelung, die dort zu einer nachhaltigen Stärkung der Beschuldigtenrechte geführt hat“, erläuterte die Staatssekretärin.

„Sämtliche Bundesländer haben außerdem unseren Vorstoß unterstützt, eine Formulierung im Jugendgerichtsgesetz von Nazi-Terminologie zu befreien. § 17 Absatz 2 des Gesetzes sieht vor, dass Jugendstrafe unter anderem dann zu verhängen ist, wenn beim Jugendlichen so genannte ‚schädliche Neigungen‘ festzustellen sind. Dieser Begriff stammt aus den vierziger Jahren und erinnert fatal an Nazi-Begriffe wie etwa den ‚Volksschädling‘. Gerade wegen der hohen Bedeutung der Norm ist eine Umformulierung dringend erforderlich“, berichtete Morsch weiter. Sie erinnerte auch an frühere Beschlüsse der Justizministerkonferenz sowie des Deutschen Juristentages, die auch auf eine Neufassung gedrängt hätten.

Die Staatssekretärin berichtete zudem über den Zwischenbericht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur zeitgemäßen Neufassung des Verbots von Ton- und Bildberichterstattung aus Gerichtsverhandlungen: „Die Überlegungen sind weit fortgeschritten. Nun geht es darum, das öffentliche Interesse an Übertragungen im Einzelfall abzuwägen mit den Persönlichkeitsrechten der Verfahrensbeteiligten. Erfreulicherweise hat die Arbeitsgruppe auch einen saarländischen Vorstoß zur Aufzeichnung und Archivierung zeitgeschichtlich bedeutsamer Verfahren aufgegriffen. Damit könnten historisch relevante Verhandlungen wie etwa die RAF-Prozesse oder das NSU-Verfahren für die Nachwelt authentisch festgehalten werden. Dies würde dann auch dem berechtigten zeitgeschichtlichen Interesse an einer Dokumentation Rechnung tragen“, erläuterte Morsch abschließend. 

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Bernd Weber
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