(PP-Justiz) „Es darf nicht vorkommen, dass ein Gefangener in baden-württembergischen Gefängnissen verhungert. Der Staat hat gerade wegen seines Gewaltmonopols eine besondere Fürsorgepflicht gegenüber seinen Gefangenen, egal weswegen sie verurteilt wurden oder wie sie sich verhalten haben. Deswegen sollen die Umstände, die zu dem Tod des Gefangenen führten, näher erfragt, die medizinische und psychiatrische Betreuung des Gefangenen beleuchtet und die Verantwortung der Justizverwaltung und des Ministers aufgearbeitet werden“, sagte Dr. Bernhard Lasotta MdL, Mitglied im Rechtsausschuss des Landtags am Freitag (8. September ) in Stuttgart.
„Völlige Transparenz über die Verantwortung des Justizministeriums im Zusammenhang mit der zweijährigen Einzelhaft und dem Tod eines 33jährigen Gefangenen in Bruchsal am 9. August 2014 ist unerlässlich. Neben der strafrechtlichen Bewertung der Vorgänge in der JVA Bruchsal ist eine parlamentarische Aufarbeitung der Verantwortung des Justizministeriums unter Minister Rainer Stickelberger (SPD) unerlässlich“, fordern mehrere Mitglieder des Rechtsausschusses des Landtags aus der CDU-Fraktion, die zu diesem Thema einen Antrag des Abgeordneten Dr. Bernhard Lasotta in die parlamentarische Behandlung eingebracht haben.
Danach soll herausgefunden werden, mit welcher Begründung und welchen Entscheidungsgrundlagen das Justizministerium einer fortdauernden Einzelhaft über zwei Jahre zustimmte, was ggf. die Motivation des Gefangenen war, die Nahrung zu verweigern und warum die Verlegung des Gefangenen in eine medizinische Einrichtung oder eine Zwangsernährung nicht erfolgten. Dem Vernehmen nach soll der 187 cm große Mann vor seinem Tod gerade noch 52 kg gewogen haben.
„Für uns ist entscheidend, wie die Aufsicht aus dem Justizministerium funktioniert hat. Wir wollen wissen, welche Kriterien Minister Stickelberger für den Umgang mit Gefangenen in langer Einzelhaft vorgegeben hat. Wie werden diese medizinisch, psychologisch und sozial betreut? Was wusste das Justizministerium und welche Anordnungen wurden an die Justizvollzugsanstalt gegeben? Warum hatte es erst einer anonymen Anzeige bedurft, dass das Justizministerium drei Wochen nach dem Tod tätig wurde, den Anstaltsleiter suspendierte und eigene Untersuchungen über die Vorkommnisse in Bruchsal anstellte? Was wusste Rainer Stickelberger und wie hat er gehandelt? „, betonte Lasotta.
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Quelle: cdu.landtag-bw.de