(PP-Justiz) „Nachdem die Beantwortung unseres ersten Antrages (Drucksache 15/5694) zum Todesfall in der Justizvollzugsanstalt Bruchsal zu keiner zufriedenstellenden Aufklärung geführt hat, sondern im Gegenteil neue Fragen rund um die politische Verantwortlichkeit des Ministers Stickelberger aufgeworfen hat, hat die CDU-Fraktion gestern einen weiteren parlamentarischen Antrag eingereicht. Dies war notwendig, da der Minister in der vergangenen Sitzung des Ständigen Ausschusses zwar die Gelegenheit zur Stellungnahme und Erklärung hatte, diese jedoch ungenutzt verstreichen ließ und auf die meisten Fragen mit einem Verweis auf die laufenden Ermittlungen der Staatsanwaltschaft reagierte,“ sagte das Mitglied des Rechtsausschusses, Dr. Bernhard Lasotta MdL , am Freitag (17. Oktober) in Stuttgart.
Insbesondere wolle man die Verantwortlichkeiten im Justizministerium als zuständige Aufsichtsbehörde klären. „Wir wollen wissen, wer im Ministerium wann gehandelt hat. Wie konnte es überhaupt soweit kommen, dass in einer baden-württembergischen Haftanstalt ein Gefangener verhungert – ein einmaliger Vorgang in der Geschichte des baden-württembergischen Strafvollzugs. Warum saß der Verstorbene über mehrere Monate hinweg ohne die erforderliche Zustimmung in Einzelhaft? Warum wurde trotz einer psychiatrischen Erkrankung der Gefangene nicht medizinisch behandelt, um seine Wahnvorstellungen, vergiftet zu werden, zu beenden? Warum hat das Ministerium nichts unternommen, obwohl es davon Kenntnis hatte? Welche Kriterien werden vom Ministerium für die Genehmigung einer Einzelhaft geprüft? Warum reagierte das Ministerium nicht auf die Nahrungsverweigerung des Gefangenen? Warum wurde der Minister erst zehn Tage nach Auffinden des Verstorbenen über den Todesfall informiert? Welche Verantwortung trägt der Minister und was hat das Ministerium zwischen dem Auffinden des Verstorbenen am 9. August 2014 und der Suspendierung des Anstaltsleiters am 21. August 2014 überhaupt unternommen?“, so Lasotta.
All diese Fragen blieben durch den Minister unbeantwortet, obwohl sie direkt die politische Verantwortlichkeit des Ministers beträfen. Durch das Wegducken des Ministers, die Verantwortlichkeit auf die Justizvollzugsanstalt und das laufende Ermittlungsverfahrens der Staatsanwaltschaft zu schieben, handele Justizminister Stickelberger politisch verantwortungslos. Die Forderung der CDU-Landtagsfraktion nach einer lückenlosen und umfassenden Aufklärung der juristischen und politischen Verantwortung diene nicht zuletzt auch dem Schutz der Vollzugsbediensteten, die sich in ihrem Arbeitsalltag regelmäßig mit gefährlichen und psychisch-kranken Gefangenen auseinander setzen müssten.
„Zwar endet die Freiheit an den Gefängnistoren, nicht jedoch die Rechtsstaatlichkeit. Wir werden in der weiteren parlamentarischen Aufklärung dafür sorgen, dass die Rechtsstaatlichkeit und die Würde eines jeden Menschen gewahrt bleibt“, erklärte Dr. Lasotta.
Thomas Oeben
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