Mecklenburg-Vorpommern will den Opferschutz beim Stalking stärken / Justizministerin Uta-Maria Kuder begrüßte im Landtag den Antrag von CDU und SPD, eine Bundesratsinitiative für eine Verschärfung des § 238 StGB zu unterstützen

Mecklenburg-Vorpommern will den Opferschutz beim Stalking stärken / Justizministerin Uta-Maria Kuder begrüßte im Landtag den Antrag von CDU und SPD, eine Bundesratsinitiative für eine Verschärfung des § 238 StGB zu unterstützen

(PP-Justiz) „Der Paragraf 238 StGB ‚Beharrliche Nachstellungen‘ ist sieben Jahre alt und greift zu kurz. Körperliche oder seelische Beeinträchtigungen des Opfers wie etwa Schlafstörungen, Panikattacken oder auch Depressionen reichen allein nicht aus, um dem Stalking juristisch ein Ende zu setzen. Das Opfer muss noch immer sein Verhalten nach außen hin erkennbar verändern, um gegen die Nachstellung vorgehen zu können. Das muss sich zügig ändern“, erklärte Justizministerin Kuder.

„Die Opfer, die stark sein wollen und ihre Lebensgestaltung gerade nicht ändern wollen, verdienen unsere Hilfe und Unterstützung. Um die Beeinträchtigung des individuellen Lebensbereichs eines Stalking-Opfers für strafwürdig zu erachten, muss künftig schon entscheidend sein, dass die entsprechende Nachstellung geeignet wäre, das Leben des Opfers nachhaltig zu beeinträchtigen. Die Landesregierung wird im Bundesrat eine entsprechende Bundesratsinitiative von Bayern und Hessen ausdrücklich unterstützen“, sagte Justizministerin Kuder.

„Als Vorsitzland der Justizministerkonferenz haben wir in diesem Jahr viel für die Stärkung des Opferschutzes auf den Weg bringen können. Eine Verschärfung des Stalking-Paragrafen wäre ein weiterer Erfolg auf diesem Weg“, so die Ministerin abschließend.

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