(PP-Justiz) Anlässlich des durch das Landgericht Regensburg erfolgten Freispruchs für Gustl Mollath erklärt die Ehrenvorsitzende der FDP Bayern, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger:
„Nach der Entscheidung des Landgerichts Regensburg, Gustl Mollath Entschädigung für die ungerechtfertigte siebenjährige Unterbringung in einer psychiatrischen Anstalt zuzusprechen, muss es endlich Änderungen der gesetzlichen Bestimmungen zur Zwangseinweisung in die Psychiatrie geben.
Seit Jahren steigen die Zahlen der Unterbringung in psychiatrischen Anstalten an. Gustl Mollath ist kein Einzelfall. Das Einsperren in einer geschlossenen psychiatrischen Einrichtung ist neben dem Gefängnisaufenthalt und der Sicherungsverwahrung der schlimmste Eingriff in die Freiheitsrechte des Menschen. Er darf nur in Ausnahmefällen und bei erheblicher Gefahr für das Leben anderer Menschen vorübergehend erfolgen. Die Praxis sieht leider anders aus.
Deshalb fordert die bayerische FDP, dass endlich ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vorgelegt wird, der die Anforderungen an eine Zwangseinweisung in eine psychiatrische Anstalt verschärft und sehr eng fasst. Es müssen wirklich aktuelle erhebliche Gefahren für das Leben anderer Menschen vorliegen, die Einweisung muss von einem Gutachter ausführlich begründet werden und zeitlich sehr kurz auf drei Monate befristet sein. Danach bedarf es eines weiteren Gutachtens und wieder einer kurzen Befristung. Auch eine Doppelbegutachtung sollte vorgesehen werden. Insgesamt ist die Unterbringung zu befristen.
Es muss ein engmaschiges Netz von Kontrolle, Begutachtung und Rechtsmitteln geschaffen werden, um die ungerechtfertigte Freiheitsentziehung so weit wie möglich zu vermeiden. Das kostet Geld, aber das ist es wert.”
Simon Peltzer
Referent für Organisation und Kampagnen
FDP Bayern
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