(PP-Justiz) Justizministerin Uta-Maria Kuder wies im Landtag Vorwürfe der Opposition zurück: „Populismus hilft der Rechtspflege in unserem Land nicht weiter“
„Ein Gesetz kann in Mecklenburg-Vorpommern nicht ausgesetzt werden. Diese Forderung von Rechtsanwälten, Richtern und Opposition ist eine Farce und schlichtweg verfassungswidrig. Ihr Populismus hilft der Rechtspflege unseres Landes nicht weiter. Mit der Umsetzung des Gerichtstrukturneuordnungsgesetzes handle ich so, wie die Verfassung es verlangt“, sagte Justizministerin Kuder zum Antrag der Opposition im Landtag „Volksbegehren gegen die Gerichtsstrukturreform nicht durch Schaffung vollendeter Tatsachen unterlaufen.“ Sie zitierte Art. 4 der Landesverfassung: „Die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.“
„Das Gerichtsstrukturneuordnungsgesetz vom 11. November 2013 tritt im Wesentlichen zum 6. Oktober 2014 in Kraft. Diese Zeit brauchten wir, um zum Beispiel Personalangelegenheiten zu regeln, bauliche Anpassungen vorzunehmen oder auch die IT umzustellen. Der Großteil der Vorbereitungen ist abgeschlossen. Vor vollendete Tatsachen wird niemand gestellt“, so Ministerin Kuder.
„Den rechtsuchenden Menschen unseres Landes ist es wichtig, dass Justiz effizient und zügig arbeitet. Genau dafür schaffen wir die Voraussetzungen. Durch das Gesetz werden Amtsgerichtsbezirke von einer Größe geschaffen, die es Richtern ermöglicht, sich auf allen Arbeitsebenen zu spezialisieren. Es werden handlungs- und leistungsfähige Gerichte geschaffen, die sich an den modernen Strukturen unseres Landes orientieren. Die Qualität der Rechtsprechung wird durch die Etablierung größerer Einheiten gestärkt. Wir müssen jetzt die Justiz auf zukunftsfeste Beine stellen, bevor wir morgen feststellen, dass es zu spät ist“, betonte die Justizministerin erneut.
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