(PP-Justiz) Am Mittwoch brachte die rot-grüne Landesregierung einen Gesetzentwurf zur Korrektur des Landesmediengesetztes in den Landtag ein. Dazu erklärt der medienpolitische Sprecher der FDP-Fraktion Thomas Nückel:
„Dass bereits vier Monate nach Verabschiedung des Gesetzes eine Korrektur nötig ist, hat die rot-grüne Mehrheit selbst verschuldet. Das Gesetz weist zahlreiche handwerkliche Fehler auf, da es von SPD und Grünen in einer Nacht- und Nebelaktion kurz vor der abschließenden Beratung noch hektisch geändert wurde.
Dennoch wird mit der jetzt vorgelegten Korrektur die Chance verpasst, einige der medienpolitischen Fehler, die in letzter Minute in das Gesetz eingebaut wurden, zu beheben. Dazu zählt vor allem auch die Vorgabe, dass der Direktor der Landesanstalt für Medien NRW selbst die Befähigung zum Richteramt haben muss. Dies soll erkennbar dem amtierenden Direktor eine erneute Kandidatur für sein Amt verwehren. Darüber hinaus haben SPD und Grüne damit die Tätigkeit verdienter Direktoren aus den Reihen der SPD – wie etwa Prof. Dr. Norbert Schneider – nachträglich entwertet.
Die FDP-Fraktion wird deshalb einen Änderungsantrag zu dieser rein politisch motivierten Vorgabe einbringen.“
Nadja Kremser
Stellvertretende Pressesprecherin
FDP-Landtagsfraktion NRW
Platz des Landtags 1
40221 Düsseldorf
T: 0211| 884 44 66
F: 0211| 884 36 55
nadja.kremser@landtag.nrw.de
www.fdp-fraktion-nrw.de