(PP-Justiz) Die fortwährende Nicht-Anerkennung von Todesopfern rechter Gewalt in Sachsen, die durch die Antworten der Staatsregierung auf mehrere Kleine Anfragen (Drucksachen 5/14781, 5/14782, 5/14783, 5/14784, 5/14785, 5/14786, 5/14787) belegt wird, kommentiert Kerstin Köditz, Sprecherin für antifaschistische Politik der Fraktion DIE LINKE:
Einmal mehr hat die Sächsische Staatsregierung bewiesen, dass sie nicht bereit ist, endlich Lehren aus dem NSU-Skandal zu ziehen: Sieben Menschen in Sachsen, die in den Jahren 1994 bis 2011 offenbar aus rassistischen und sozialdarwinistischen Gründen getötet wurden, wird die Anerkennung als Opfer rechter Gewalt schlichtweg verweigert.
Gefragt hatte ich nach Fällen, die laut Einschätzung von Beratungsstellen und Zivilgesellschafts-Initiativen rechter Gewalt zum Opfer fielen. Darunter ist der Wohnungslose André K., der im Mai 2011 in Oschatz getötet wurde. Der Fall machte wegen der großen Brutalität Schlagzeilen – und auch, weil zwei der Tatbeteiligten der örtlichen Neonazi-Szene zugerechnet werden. Doch die Staatsregierung schaltet bei diesem Thema prinzipiell auf Durchzug und sieht keinen Anlass für eine nachträgliche Änderung ihrer Bewertung. Sie blendet Fakten aus und nimmt es hin, dass solche Taten entpolitisiert werden.
Bemerkenswert ist, dass wenigstens zwei der Fälle derzeit noch überprüft werden, darunter die Tötung eines Jugendlichen 1995 in Leipzig. Einer der Täter hatte geäußert: „Der war doch nur ein Jude“. Ich habe den Verdacht, dass die Staatsregierung überhaupt erst durch meine Anfragen auf diesen Fall gestoßen ist. Das sagt schon alles!
Hinnehmen werde ich das nicht. Die Fraktion DIE LINKE wird das Thema im nächsten Landtag wieder aufgreifen.
Kevin Reißig
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