Köditz: Verfassungsgericht rückt erneut „Sächsische Demokratie“ gerade / Demonstrationsrecht gestärkt

(PP-Justiz) Zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts für das Demonstrationsrecht auch auf dem Dresdner Heidefriedhof erklärt Kerstin Köditz, Sprecherin für antifaschistische Politik der Fraktion DIE LINKE:

Diese Entscheidung begrüße ich ausdrücklich. Sie war lange überfällig! Abermals hat ein Bundesgericht die obrigkeitsstaatliche Auffassung des Demonstrationsrechts, wie sie in Sachsen leider vorherrscht, geradegerückt. Erneut zeigt sich, dass der Protest gegen die extreme Rechte und den Geschichtsrevisionismus nicht nur notwendig, sondern legitim ist – gerade in Dresden.
Dort stören Demonstrationen offenbar nicht nur die angebliche Friedhofsruhe, sondern vor allem die Stadtoberen. Die jahrelange Einschränkung der Versammlungsfreiheit in Dresden und das unverhältnismäßige Vorgehen gegen jeglichen Protest haben leider dazu beigetragen, dass die Landeshauptstadt als Aufmarschort für Neonazis überhaupt erst attraktiv geworden ist. Diese so genannte „Sächsische Demokratie“ hat nun erneut einen Dämpfer bekommen.

Kevin Reißig
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