(PP-Justiz) Vor dem Verwaltungsgericht Hannover sind seit heute zwei Klagen wegen der unverhältnismäßigen Anwendung polizeilicher Gewalt bei der Räumung von friedlichen Sitzblockaden anhängig. Hintergrund sind die Proteste gegen den Neonazi-Aufmarsch in Bad Nenndorf im Jahr 2013.
Die 24 und 35 Jahre alten Kläger aus Göttingen und Hannover hatten am
03.08.2013 in Bad Nenndorf friedlich an einer Sitzblockade gegen den Aufmarsch teilgenommen. Aus Polizeiberichten geht hervor, dass Beamte der Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit (BFE) der Zentralen Polizeidirektion Niedersachsen aus Hannover wie selbstverständlich so genannte Schmerzgriffe bzw. Nervendrucktechniken eingesetzt haben, um die Kläger aus der Sitzblockade zu lösen. Der hierbei ausgeübte Druck auf Nervenpunkte z.B. über der Nase oder hinter dem Ohr ruft bei den Betroffenen übermäßigen Schmerz hervor. Die Kenntnis über derartige Techniken wird den Beamtinnen und Beamten bestenfalls in besonderen Schulungen vermittelt und soll einer effektiven Selbstverteidigung und nicht der Räumung friedlicher Blockaden dienen.
„Wenn die Polizei einem friedlichen Menschen Schmerz zufügt, um ihn damit zu einer Handlung zu veranlassen, verstößt sie gegen die Menschenwürde aus Art. 1 Abs. 1 GG und das Verbot unmenschlicher und erniedrigender Behandlung aus Art. 3 der europäischen Menschenrechtskonvention“, führt Rechtsanwalt Sven Adam, der die Kläger juristisch vertritt, zu der Tragweite dieser rechtlichen Auseinandersetzung aus. „Ich bin bestürzt, mit welcher Selbstverständlichkeit die Beamten von dem Einsatz dieser Techniken berichten. Es bedarf jetzt einer grundsätzlichen Klarstellung, was noch verhältnismäßig ist und was nicht“ so Adam weiter.
Beide Klagen werden wegen der örtlichen Zuständigkeit gegen die Polizeidirektion Göttingen geführt. Diese war für den eigentlich besonnenen und rechtmäßigen Einsatz in Bad Nenndorf im Jahr 2013 verantwortlich, muss aber nun das Verhalten der BFE-Beamten aus Hannover verteidigen.
Anwaltskanzlei Sven Adam
Lange Geismarstraße 55
37073 Göttingen
Tel.: (05 51) 4 88 31 69
Fax : (05 51) 4 88 31 79
web: http://www.anwaltskanzlei-adam.de
eMail: kontakt@anwaltskanzlei-adam.de